Amazon: Gutscheine dürfen nicht mehr verfallen

Wirtschaft & Firmen Das Oberlandesgericht München hat am gestrigen Donnerstag entschieden, dass der Online-Einzelhändler Amazon seine Gutscheine nicht nach einem Jahr verfallen lassen darf. Entsprechende Klauseln in den AGB seien ungültig, heißt es.

Mit seiner Entscheidung wies das OLG München eine Berufung von Amazon gegen eine Entscheidung des Landgerichts München ab. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Rainer Zwirlein, dass er keinen Grund sehe, warum die gesetzliche Frist von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden solle, wenn dies die Käufer in unangemessener Weise benachteilige.


Bislang hatte Amazon den Verfall der Gutscheine nach nur einem Jahr damit begründet, dass durch lange ungenutzte Gutscheine ein sehr hoher Verwaltungsaufwand entstehen würde. Die klagende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und das Gericht hielten jedoch entgegen, dass der Verwaltungsaufwand dank technischer Geräte kaum größer sei als bei einer Befristung auf nur ein Jahr.

Wie die Verbraucherzentrale im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts mitgeteilt hat, können sich betroffene Kunden auf diese Entscheidung berufen und ihre Gutscheine oder auch ein Restguthaben auch nach Ablauf eines Jahres einlösen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob Amazon das Urteil anfechten wird.
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also daraus kann ich schließen das grundsätzlich gutscheine nicht verfallen dürfen oder?
 
@Ener-G: Ja und Nein. Es gilt nicht generell, aber falls dir mal wer was verweigern sollte hast du gute Chance dagegen zu klagen. Ist halt eine Einzelentscheidung aber i.d.R. kann man sowas dann als Mustergültig betrachten. Aber wie gesagt bzw. geschrieben war es das OLG München .. ein anderes kann auch anders entscheiden ..
 
@Ener-G: Lies' den 2. Absatz!
 
Ist auch richtig so. Und Verwaltungsaufwand ist für sowas eigtl. gleich null .. außer man hält es kompliziert. Wundert mich überhaupt, dass die solange damit durchkamen ..
 
@nexfraxinus: Hast du schonmal als Privatmann versucht, mit Amazon in Kontakt zu treten? Da kommt man sogar leichter mit Google in Kontakt :-)


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