EU: iPhone Provider-Bindung unfair, nicht bindend
Allerdings muss man amerikanischen iPhones mit einem aufwendigen Prozess von ihrer Bindung an den US-Netzbetreiber AT&T befreien, um sie mit den SIM-Karten deutscher Anbieter betreiben zu können. Bisher bewegt man sich damit in einer rechtlichen Grauzone. Zumindest für Apple sind die zum Freischalten nötigen Werkzeuge allerdings höchst illegal.
Bei der EU-Kommission ist man allerdings auf der Seite der Verbraucher, was die Entsperrung der Telefone angeht. Nach Meinung von Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva könnte die Bindung des iPhone an bestimmte Netzbetreiber als "unfair" eingestuft werden und wäre somit nach EU-Recht für die Kunden nicht bindend.
Nach den in Europa gültigen Regelungen ist ein Vertragsgegenstandt, der das Ziel oder den Effekt hat, den Kunden in seiner Wahl des Netzbetreibers einzuschränken, von europäischen Gerichten in einigen Fällen als unfair und somit nicht bindend betrachtet werden. Dementsprechend würden die Kunden mit dem Umgehen der Sperren nicht gegen die Regelungen verstoßen.
Kuneva nahm Bezug auf eine EU-Direktive gegen unfaire Vertragsbedingungen, mit der ein unausgeglichenes Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Kunden sowie denen der Verkäufern und Anbietern verhindert werden soll. Sie reagierte damit auf die Anfrage eines EU-Parlamentariers, der ursprünglich einen Verstoß gegen die Regelungen gegen unfaires Geschäftsgebahren vermutet hatte.
Die EU-Kommissarin stellte weiterhin klar, dass an keine Maßnahmen ergreifen könne, um diese Vorgaben umzusetzen. Es sei insgesamt zudem fraglich, ob die EU überhaupt wegen möglicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße aktiv werden würde, wenn es eine entsprechende Beschwerde gebe. Apple habe keine dominierende Stellung im Mobilfunkmarkt, was auch für die Partner unter den Netzbetreibern in den verschiedenen Ländern gelte.
Bei der EU-Kommission ist man allerdings auf der Seite der Verbraucher, was die Entsperrung der Telefone angeht. Nach Meinung von Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva könnte die Bindung des iPhone an bestimmte Netzbetreiber als "unfair" eingestuft werden und wäre somit nach EU-Recht für die Kunden nicht bindend.
Nach den in Europa gültigen Regelungen ist ein Vertragsgegenstandt, der das Ziel oder den Effekt hat, den Kunden in seiner Wahl des Netzbetreibers einzuschränken, von europäischen Gerichten in einigen Fällen als unfair und somit nicht bindend betrachtet werden. Dementsprechend würden die Kunden mit dem Umgehen der Sperren nicht gegen die Regelungen verstoßen.
Kuneva nahm Bezug auf eine EU-Direktive gegen unfaire Vertragsbedingungen, mit der ein unausgeglichenes Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Kunden sowie denen der Verkäufern und Anbietern verhindert werden soll. Sie reagierte damit auf die Anfrage eines EU-Parlamentariers, der ursprünglich einen Verstoß gegen die Regelungen gegen unfaires Geschäftsgebahren vermutet hatte.
Die EU-Kommissarin stellte weiterhin klar, dass an keine Maßnahmen ergreifen könne, um diese Vorgaben umzusetzen. Es sei insgesamt zudem fraglich, ob die EU überhaupt wegen möglicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße aktiv werden würde, wenn es eine entsprechende Beschwerde gebe. Apple habe keine dominierende Stellung im Mobilfunkmarkt, was auch für die Partner unter den Netzbetreibern in den verschiedenen Ländern gelte.
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