 Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute entschieden, dass Usenet-Provider nicht für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich sind. Damit wurde auch eine einstweilige Verfügung gegen United Newsservers aufgehoben.
Laut dem Rechtsanwalt Sascha Kremer, der den Usenet-Provider vor Gericht vertreten hat, wurde durch das heutige Urteil die einstweilige Verfügung des LG Düsseldorf vom 23. Mai 2007 aufgehoben. Im damaligen Verfahren ging es um den Musiktitel "Mitternacht" der Künstlerin "LaFee", den man von den Servern des Usenet-Providers herunterladen konnte.
Da das Musikstück ohne die Einwilligung des Plattenlabels EMI heruntergeladen werden konnte, klagte die Kanzlei Rasch im Auftrag von EMI und forderte United Newsservers zur Unterlassung auf. Das Unternehmen setzte sich dagegen zur Wehr und bekam nun vom Oberlandesgericht Düsseldorf Recht.
"Usenet-Providing ist nichts anderes als die rechtlich neutrale Vermittlung des Zugangs zu Informationen. Das Usenet ist der Ort für den Austausch von Informationen aller Art geworden. Es sollte deshalb im Interesse aller Nutzer, Provider und Rechteinhaber sein, wenn nach Lösungen gesucht wird, wie die im Usenet - ebenso wie im Internet - unvermeidbaren Rechtsverletzungen durch gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten unterbunden werden", kommentierte United Newsservers das Urteil.
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