Microsoft: Patent auf elektronischen "Wunschzettel"

Microsoft Immer wieder sorgen Technologiefirmen mit etwas kurios wirkenden Patentanmeldungen für Verwunderung. Microsoft spielt dabei natürlich in der ersten Liga - unter anderem hat man bereits den Doppelklick patentieren lassen. Nun haben die Redmonder ein Patent auf "Wunschzettel" erhalten.

Das US-Patent- und Markenamt hat dem Patentantrag des Softwarekonzerns pünktlich zum Jahreswechsel zugestimmt. Das Patent beschreibt eine Art "elektronisches Listensystem für Gegenstände, zum Beispiel eine Wunsch- oder Geschenkliste, für ein Online-Shopping-Portal oder als Teil einer Software".


Das System bietet dem Anwender nach Angaben von Microsoft die Möglichkeit, eine Liste von Gegenständen zu erstellen, die er sich von anderen Nutzern schenken lassen will. Auch das Abspeichern einer Liste von Gegenständen, die der Kunde erst später kaufen will, wird in der Patentschrift beschrieben.

Microsoft hat also offenbar ein Patent auf Shopping-Listen und Online-Wunschzettel erhalten, wie sie unter anderem auch beim Online-Versender Amazon angeboten werden. Das Durchsetzen von Ansprüchen gegen Dritte, die ein derartiges System bereits einsetzen, könnte daher ein schwieriges Unterfangen werden, schließlich gibt es bereits zahllose länger existierende Beispiele für ein derartiges Angebot.

Weitere Informationen: United States Patent 7315834
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