Australien: Schutz von Kindern geht vor Privatsphäre
Am 20. Januar 2008 beginnt für Australiens Internet-Nutzer ein neues Zeitalter. Ab diesem Zeitpunkt gelten neue Regelungen, die eine Altersverifikation bei allen nicht jugendfreien Online-Angeboten und anderen Mediendiensten voraussetzen. Alle Betreiber derartiger Angebote müssen dies umsetzen.
Nach Angaben der zuständigen ACMA (Australian Content and Media Authority) muss die Altersüberprüfung bei allen Angeboten eingeführt werden, die für Jugendliche unter 15 bzw. 18 Jahren nicht geeignet sind. Auch Anbieter von "Premium-Diensten" via SMS, MMS oder Handyportalen müssen entsprechende Barrieren einbauen.
Die neuen Vorgaben sind Teil der von der australischen Regierung beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der "Restricted Access System Declaration" 2007 Maßnahmen für den Umgang mit nicht jugendfreien, kommerziellen Inhalten in fast allen Medien. Alle Inhalte werden dabei durch eine Behörde geprüft und erhalten eine Altersfreigabe.
Inhalte, die keine Altersfreigabe erhalten, dürfen künftig gar nicht mehr aus Australien erreichbar sein. Werden derartige Inhalte von Servern angeboten, die in Australien stehen, erhält der Betreiber eine Einstellungsaufforderung. Liegen die Daten auf ausländischen Servern, erfolgt eine Sperrung.
Bisher gibt es offenbar keine konkreten Vorgaben für den Umgang mit Inhalten, die von den Nutzern bestimmter Websites selbst eingestellt werden. Soziale Netzwerke oder Angebote mit viel "User generated Content" bewegen sich also vorerst in einer Grauzone. Die ACMA hält sich jedoch die Möglichkeit offenbar, künftig auch diese speziellen Dienste einzuschränken.
Insgesamt will die Behörde mit den neuen Vorgaben nach eigenen Angaben keine allumfassende Kontrolle schaffen. Erwachsene sollen weiterhin alle Inhalte frei konsumieren können, während Kinder und Jugendliche vor ungeeigneten Inhalten besser geschützt werden. In Australien herrscht seit langem ein sehr restriktiver Umgang mit Medien.
Kritiker bemängeln vor allem, dass die Internet-Nutzer durch die neuen Regelungen einen Teil ihrer Privatsphäre offenlegen müssen. So müssen sie ihren vollen Namen und entweder eine Kreditkarte oder eine digitale Signatur herausgeben, um alle Inhalte uneingeschränkt nutzen zu können. Die Betreiber von Angeboten mit beschränkter Altersfreigabe müssen zudem alle personenbezogenen Daten ihrer Nutzer für zwei Jahre speichern.
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