Bundespräsident stimmt Vorratsdatenspeicherung zu

Internet & Webdienste Für viele Personen dürfte in diesem Jahr "Vorratsdatenspeicherung" das Unwort des Jahres sein. Nachdem bereits Ende November der Bundesrat der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt hat, hat nun auch Bundespräsident Köhler dem Gesetz zugestimmt.

Damit ist nun sicher, dass ab dem 1. Januar 2008 Telefongespräche und Internetverbindungen für sechs Monate gespeichert werden müssen. Dabei werden sowohl die Rufnummer, als auch Uhrzeit, Datum der Verbindung und bei Mobiltelefonen auch der Standort gespeichert.

Bundespräsident Köhler habe "keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", so eine Stellungnahme. Zahlreiche Verbände, darunter auch die Ärztevereinigung 'Marburger Bund', sowie zahlreiche Privatpersonen sehen dies jedoch anders.


Der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" arbeitet derzeit an einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Mehr als 25.000 Bürger haben bereits eine Vollmacht erteilt und sich damit einer kommenden Verfassungsklage angeschlossen. Auch einige Politiker haben sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

So erklärten unter anderem der ehemalige Vizepräsident des Bundestages, Burkhard Hirsch, und Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie gegen die Vorratsdatenspeicherung sind. Auch der frühere Innenminister Gerhart Baum, sowie der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki haben sich den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung angeschlossen.
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War ja klar das die schl+++++ das machen!
 
@James10: Na ja, so ist zumindest der Weg frei für eine Verfassungsklage. Hoffen wir mal...
 
@James10: Die DDR übernimmt eben doch die BRD und nicht andersrum, wie uns der Westen glauben lassen wollte!
 
@Ken Guru: die wird es geben...aber leider nix bringen....die werden sagen, das ist eu blah blah, da sind se nicht für zuständig.
 
@forum: EU-Recht bricht kein elementares Landesrecht. Das BVerfG hat schon einmal ein Gesetz gekippt, welches eine EU-Richtlinie umsetzte. Warum sollte das ein Einzelfall bleiben?


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