BGH: Keine Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Hardware Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am gestrigen Donnerstag die geforderte Urheberrechtsabgabe auf Drucker für unrechtmäßig erklärt. Damit ist eine drastische Erhöhung der Preise für Tintenstrahl- und Laserdrucker im kommenden Jahr unwahrscheinlich. Die "Verwertungsgesellschaft Wort", die unter anderem auch Abgaben auf Scanner und Kopierer erhebt, hatte zahlreiche Drucker-Hersteller verklagt und rückwirkend ab dem Jahr 2001 Abgaben auf Drucker gefordert. Diese Abgaben sollten dabei an Autoren und Verlage weitergegeben werden.

Diese 'Urheberrechts-Schutzabgabe' sollte für jeden verkauften Drucker je nach Leistung zwischen 10 und 300 Euro betragen. Auf die Drucker-Hersteller wären im Falle der Rechtmäßigkeit entsprechender Abgaben Kosten in Milliardenhöhe zugekommen.

Auch der Branchenverband Bitkom meldete sich zu Wort und erklärte, dass er entsprechende Abgaben grundsätzlich ablehne. "Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren", so Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder.
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