Bundestag entscheidet zu Vorratsdatenspeicherung
Nach dem Beschluss des Bundestages, müssen alle Telekom-Anbieter in Deutschland künftig die Verbindungsdaten für Telefonate, E-Mails und den Internetverkehr für sechs Monate speichern. Der Hintergrund ist, dass die Polizei im Verdachtsfall auf die Verbindungsdaten der Beschuldigten zugreifen kann. War dies bislang nur möglich, wenn der Provider die Daten zu Abrechungszwecken gespeichert hat, soll nun erzwungen werden, dass die Daten für sechs Monate verfügbar sind.
In den Bereichen Festnetz und Mobilfunk soll fortan gespeichert werden, mit wem und wie lange man telefoniert hat. Telefoniert man aus dem deutschen Mobilfunknetz, wird zudem auch der derzeitige Standort festgehalten. Was E-Mails angeht, soll in Zukunft gespeichert werden, zu welchem Zeitpunkt man an welche Person eine E-Mail geschrieben hat. Internetprovider müssen nach der Gesetzesvorlange künftig auch vermerken, mit welcher IP-Adresse man zu welchem Zeitpunkt im Internet eingewählt war.
Wie es in dem Gesetzesentwurf weiter heißt, sollen die Inhalte von E-Mails, Kurznachrichten und Telefongesprächen im Normalfall nicht gespeichert werden. Dies soll nur der Fall sein, wenn es einen begründeten Verdacht gibt und ein Richter das Mitlesen und Abhören genehmigt. Telefonate mit Pfarrern, Strafverteidigern und Abgeordneten sollen nicht abgehört werden dürfen, außer diese gelten selbst als verdächtig.
Gespräche mit der Familie, oder den engsten Freunden sollen nicht mitgeschnitten werden dürfen, heißt es. Sei dies doch einmal der Fall, so müssen die entsprechenden Aufnahmen gelöscht werden. Mit dieser Klausel setzt Bundesjustizministerin Zypries ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Dass die Bürger mit der Gesetzesvorlage jedoch alles andere als zufrieden sind, zeigt sich in einer Ankündigung von Bürgerrechtlern.
Diese gaben vor kurzem bekannt, eine Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu wollen. Wie die "taz" berichtet, haben bereits mehr als 6.000 Bürger dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik eine Vollmacht erteilt und ihn dazu ermächtigt, in ihrem Namen gegen die Vorratsdatenspeicherung zu klagen.
Da das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglicherweise erst in ein paar Jahren über die Klage entscheidet, fordern die Kläger die Aussetzung der Zwangsspeicherung durch einen Eilbeschluss. Die Kläger sehen in der Vorratsdatenspeicherung vor allem eine Verletzung der Fernmeldefreiheit und der informationellen Selbstbestimmung, berichtet die "taz".
Auch die Ärztevereinigung "Marburger Bund" hat wegen der geplanten Ausweitung der Überwachung mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht. "Mit Sicherheit werden wir sehr sauber prüfen, welche Teile dieses Gesetzes verfassungsmäßig zu überprüfen sind - und wir werden uns solchen Klagen anschließen", so Frank-Ulrich Montgomery, Vorsitzender der Ärztevereinigung. Gerade das "Urrecht der Patienten auf Vertraulichkeit", sehen die Ärzte in Gefahr.
Weitere Informationen: Vorratsdatenspeicherung.de
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