BGH will härtere Alterskontrollen im Internet

Internet & Webdienste Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vor kurzem entschieden, dass die Eingabe der Personal- oder Reisepassnummer nicht ausreicht, um Jugendliche vor Internetseiten mit pornographischen Inhalten zu schützen. Aus diesem Grund, fordern die Richter härtere Alterskontrollen im Internet. Selbst eine zusätzliche Kontobewegung, oder die Abfrage der Postleitzahl, würde den gesetzlichen Anforderungen zum Jugendschutz nicht reichen, erklärten die Richter. Die Entscheidung des BGH geht auf einen Rechtstreit zwischen der Coolspot AG und Resisto IT zurück, die beide Systeme zur Online-Altersprüfung bereitstellen.

Dabei hatte die Coolspot AG ihren Konkurrenten beschuldigt, gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), sowie gegen das Strafgesetzbuch zu verstoßen. Das Gericht entschied nun, dass das von Resisto IT eingesetzte System nicht den im JMStV geforderten Sicherheitsstandard erfüllt. Jugendliche könnten sich nach Ansicht der Richter Ausweisnummern von Familienmitgliedern, oder aus dem Internet besorgen.

Der Bundesgerichtshof fordert nun härtere Alterskontrollen im Internet. Nach Ansicht der Richter, soll es künftig eine einmalige persönliche Identifizierung der Anwender geben, sowie eine zusätzliche Authentifizierung bei jedem Abruf jugendgefährdender Inhalt. Dabei sei auch eine Überprüfung mittels Webcam nicht ausgeschlossen, heißt es.
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