Monopol? US-Staaten misstrauen Microsoft weiterhin
Nicht nur in der EU musste Microsoft sich bisher mit den Wettbewerbsbehörden auseinandersetzen. In den USA wurde der Softwareriese im Jahr 2002 ebenfalls wegen wettbewerbswidriger Geschäftspraktiken verurteilt und muss seitdem regelmäßig gegenüber der zuständigen Behörde Bericht erstatten.
Diese Phase, in der das Unternehmen praktisch von den Wettbewerbshütern ständig überwacht wird, soll eigentlich Anfang November 2007 auslaufen, doch eine Reihe von US-Bundesstaaten und zahlreiche Microsoft-Konkurrenten wollen eine Verlängerung der Frist erwirken. Gestern forderten nun einige Staaten erneut die zuständige Richterin auf, die Überwachungsfrist zu verlängern.
Nach Meinung der Staatsanwälte der US-Bundesstaaten Conneticut, Iowa, Kalifornien, Kansas, Minnesota und Massachussetts sowie Washington, D.C. muss die Frist verlängert werden, da Microsoft sonst seine weiterhin vorhandene Marktmacht missbrauchen könnte, um junge Unternehmen daran zu hindern, seinem Betriebssystem Windows Konkurrenz zu machen.
Konkret sind damit webbasierte Alternativen zu Microsofts Produkten gemeint, die derzeit wie Pilze aus dem Boden schießen. Angeblich könne Microsoft die große Verbreitung des Internet Explorer nutzen, um durch die Kontrolle und Auslegung bestimmter Webstandards nach eigenem Gutdünken die Entwicklung neuer Konkurrenzprodukte zu verhindern.
Auch Microsofts "Flash-Killer" "Silverlight", an dem die Redmonder derzeit mit Hochdruck arbeiten ist den Anwälten der US-Bundesstaaten offenbar nicht ganz geheuer. Sie fürchten, dass Microsoft durch die Integration von Silverlight in "Windows 7" dafür sorgen könnte, dass Adobes Flash und andere ähnliche Produkte nach und nach ins Hintertreffen geraten.
Sie zogen dabei Vergleiche mit der Desktop-Suche in Windows Vista heran, die nun mit dem Service Pack 1 erst nach dem Einschreiten der Wettbewerbsbehörden auch für Konkurrenten geöffnet wird. Microsoft hingegen hielt an seiner Argumentation fest, dass die Auflagen aus dem Wettbewerbsverfahren von 2002 nie dazu gedacht waren, den Marktanteil des Unternehmens zu senken oder bestimmte Technologien zu fördern. Die zuständige Richterin wird wahrscheinlich am 6. November in der Sache entscheiden.
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