Datenschutzbeauftrager gegen Google & DoubleClick
Auch in Sachen Privatsphäre verheißt die Übernahme von DoubleClick durch Google nach Meinung von Datenschützern nichts Gutes. In einem Brief an die EU-Kommission, die sich derzeit mit der geplanten Übernahme beschäftigt, hat sich nun auch Thilo Weichert, der Datenschutzbeauftrage von Schleswig-Holstein, gegen den Milliarden-Deal gewandt.
Seiner Meinung nach würde die Übernahme zu massiven Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre führen, wenn die Datenbanken von Google und DoubleClick vereint werden. Weichert wies die EU-Wettbewerbshüter darauf hin, dass viele Suchmaschinen schon jetzt die Privatsphäre der Verbraucher verletzen, weil sie Daten zu Suchanfragen jahrelang vorhalten.
Google hat bisher auf alle Bedenken nur mit den immergleichen Stellungnahmen reagiert. Das Unternehmen geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Wettbewerb im Online-Werbemarkt durch die Übernahme verbessert wird. Außerdem sollen sowohl die Verbraucher, als auch die Werbetreibenden davon profitieren können.
Auch die Kritik, wonach eine Zusammenlegung der Datenbanken von Google und DoubleClick zu massiven Eingriffen in die Privatsphäre führen würde, wies der Suchmaschinenbetreiber zurück. DoubleClick habe keine Rechte an den Daten, die das Unternehmen für seine Kunden erhebt und verarbeitet, hieß es.
Seiner Meinung nach würde die Übernahme zu massiven Verletzungen des Rechts auf Privatsphäre führen, wenn die Datenbanken von Google und DoubleClick vereint werden. Weichert wies die EU-Wettbewerbshüter darauf hin, dass viele Suchmaschinen schon jetzt die Privatsphäre der Verbraucher verletzen, weil sie Daten zu Suchanfragen jahrelang vorhalten.
Google hat bisher auf alle Bedenken nur mit den immergleichen Stellungnahmen reagiert. Das Unternehmen geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Wettbewerb im Online-Werbemarkt durch die Übernahme verbessert wird. Außerdem sollen sowohl die Verbraucher, als auch die Werbetreibenden davon profitieren können.
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