OLG Köln hebt Rapidshare-Urteil größtenteils auf
Künftig muss die Rapidshare AG nur noch bestimmte Dateien löschen, die auf einer vom Gericht festgelegten Webseite öffentlich zugänglich gemacht werden. Bei Rapidshare zeigte man sich angesichts der Entscheidung des OLG Köln sehr erfreut. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht möglich.
"Wir freuen uns über dieses Urteil", so Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang. "Denn nur wenn die Prüfpflichten der Hoster klar umrissen sind, wird es weiterhin Unternehmen geben, die in Infrastruktur investieren und Innovationen für die breite Masse erschließen", so Chang weiter.
Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die GEMA versäumt habe, den Rapidshare-Betreibern die Maßnahmen zu nennen, mit welchen Urheberrechtsverletzungen zu verhindern seien. Darüber hinaus sei man der Überzeugung, dass Rapidshare sehr viel für den Urheberrechtsschutz mache.
"Wie das Gericht bestätigte, ergreifen wir weit reichende Maßnahmen, um das geistige Eigentum Dritter zu schützen. Allerdings gibt es Grenzen - vor allem technische - mit denen sich Urheber in der heutigen Zeit auseinandersetzen müssen. Das Hauptsacheverfahren wird dazu beitragen, die Problematik zu verdeutlichen", so Chang.
Auch bei der GEMA zeigte man sich sehr erfreut über das Urteil. So sprach man nach Bekanntgabe des Urteils von einem "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber in ihren Bemühungen gegen die Online Piraterie". Das Gericht habe klar gemacht, dass entsprechende Dienste ihre Plattformen überwachen müssen, so die GEMA.
"Wir freuen uns über dieses Urteil", so Rapidshare-Geschäftsführer Bobby Chang. "Denn nur wenn die Prüfpflichten der Hoster klar umrissen sind, wird es weiterhin Unternehmen geben, die in Infrastruktur investieren und Innovationen für die breite Masse erschließen", so Chang weiter.
Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die GEMA versäumt habe, den Rapidshare-Betreibern die Maßnahmen zu nennen, mit welchen Urheberrechtsverletzungen zu verhindern seien. Darüber hinaus sei man der Überzeugung, dass Rapidshare sehr viel für den Urheberrechtsschutz mache.
"Wie das Gericht bestätigte, ergreifen wir weit reichende Maßnahmen, um das geistige Eigentum Dritter zu schützen. Allerdings gibt es Grenzen - vor allem technische - mit denen sich Urheber in der heutigen Zeit auseinandersetzen müssen. Das Hauptsacheverfahren wird dazu beitragen, die Problematik zu verdeutlichen", so Chang.
Auch bei der GEMA zeigte man sich sehr erfreut über das Urteil. So sprach man nach Bekanntgabe des Urteils von einem "bahnbrechenden Erfolg für die Musikurheber in ihren Bemühungen gegen die Online Piraterie". Das Gericht habe klar gemacht, dass entsprechende Dienste ihre Plattformen überwachen müssen, so die GEMA.
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