15-jähriger Finne wegen YouTube-Video verurteilt

Internet & Webdienste Ein 15 Jahre alter Schüler aus Finnland ist zu einer Geldstrafe verurteilt worden, nachdem er auf YouTube ein Video seiner Lehrerin eingestellt hatte. Es zeigte die Frau auf einer Geburtstagsfeier bei einer Karaoke-Performance eines Bon-Jovi-Titels.

Das Gericht befand Toni Vesikko wegen vorsätzlicher Diffamierung für schuldig. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 90 Euro zahlen. Dazu kommen 800 Euro Schmerzensgeld sowie die Gerichtskosten in Höhe von 2200 Euro. Der zuständige Richter fand die Tat besonders verwerflich, da das Video im Internet veröffentlicht wurde und damit von Menschen auf der ganzen Welt betrachtet werden konnte.


Inzwischen hat auch YouTube das betroffene Video von der Seite entfernt. Der Schüler gab an, dass es sich bei seiner Aktion lediglich um einen Spaß handeln sollte und er keine anderen Absichten damit verfolgte. Allerdings glaubte ihm der Richter nicht, da die Lehrerin aussagte, dass sie in den letzten Jahren des öfteren von den Schülern gehänselt wurde.

Videos bei YouTube haben bereits in der Vergangenheit zu diversen Strafen geführt. Vor allem selbst gedrehte Videos von waghalsigen Auto- oder Motorradfahrten sorgten für Verurteilungen.
Diese Nachricht empfehlen:
 
was ist das bitte für ein urteil. ich kann zum einen nur hoffen, dass solche urteile in deutschland nicht zu stande kommen, zum anderen kann ich für die lehrerin nur hoffen, dass sie bald in rente gehen kann, als pädagoge scheint sie zu versagen...
 
@LoD14: Wo ist das Problem? Auch in Deutschland darfst Du nicht so ohne weiteres Fotos/Videos von anderen veröffentlichen. Das Urteil ist IMHO völlig korrekt.
 
@TiKu: jain, das gesetzt ist da nicht eindeutig. du darfst so etwas veröffentlichen, wenn die person nur "beiwerk" ist, oder wenn die person an einer "veranstaltung" teilgenommen hat, wo sie damit rechnen muss fotografiert/gefilmt zu werden. und in meinen augen gehört ne bday party zu sowas dazu. ok, in dem fall müsste man jetzt genau wissen, was auf dem video zu sehen ist, aber in anbetracht dieser regelungen wären 2200€ + 800€ schmerzensgeld zuviel. deutlich zu viel.
 
@LoD14: Die Person muss an einer *öffentlichen* Veranstaltung teilgenommen haben und eine Geburtstagsfeier fällt eher nicht darunter.
 
@LoD14: Dann hoffe ich mal, das deine Freundinn dich nicht in Peinlichen Situationen gefilmt hat und das ins Web stellt.


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen

Schreiben Sie uns Ihre Meinung, bewerten Sie Kommentare oder diskutieren Sie mit anderen WinFuture.de Lesern!

Melden Sie sich jetzt kostenlos an
oder verwenden Sie Ihren bestehenden Zugang.

WinFuture Mobil

WinFuture.mbo QR-Code Auch Unterwegs bestens informiert!
Nachrichten und Kommentare auf
dem Smartphone lesen.

Folgt uns auf Twitter

WinFuture bei Twitter

Interessante Artikel & Testberichte

Community

  • Neue Kommentare
  • Neue Mitglieder

WinFuture wird gehostet von Artfiles