Vista: Gericht weist neue Beschwerde von Google ab
Richterin Colleen Kollar-Kotelly wies neue Einwände Googles, wonach die von Microsoft geplanten Änderungen an der Suchfunktion nicht weit genug gehen, entschieden zurück. Sie verwies darauf, dass sie sich auf Angaben des US-Justizministeriums und der Staatsanwaltschaften der US-Bundesstaaten verlassen wolle, wenn es um die Entscheidung gehe, ob die Überwachungsfrist für Microsoft verlängert werden soll.
Genau dies hatte Google vor einigen Tagen gefordert, da man noch nicht mit dem Umfang der für das Service Pack 1 angekündigten Änderungen an der Vista-Suche zufrieden war. Kollar-Kotelly gab an, dass sie von den zuständigen Wettbewerbswächtern informiert wurde, dass die geplanten Modifikationen ausreichend sein würden, um die Auflagen aus dem Verfahren gegen Microsoft zu erfüllen.
Die Richterin gab an, dass Googles Beschwerden bei ihrer Entscheidung über eine mögliche Fristverlängerung keine Rolle spielen würden. Sie forderte den Suchmaschinenbetreiber auf, sich an das Justizministerium oder die Bundesanwälte zu wenden, um seine Beanstandungen untersuchen zu lassen.
Microsoft ließ verlauten, dass offenbar viele falsche Fakten im Umlauf seien. So sei die Suchfunktion von Windows Vista schon jetzt so angelegt, dass sie "zurück tritt" sobald ein Programm eines Drittanbieters läuft, so dass auch bei den Suchprogrammen anderer Hersteller keinerlei Beeinträchtigungen zu erwarten seien.
Der Redmonder Software-Konzern muss nun bis zum 12. November 2007 eine Betaversion des Service Pack 1 für Windows Vista vorlegen, um nachzuweisen, dass die angekündigten Änderungen vorgenommen wurden. Mit einer Veröffentlichung des Vista SP1 wird erst 2008 gerechnet.
Genau dies hatte Google vor einigen Tagen gefordert, da man noch nicht mit dem Umfang der für das Service Pack 1 angekündigten Änderungen an der Vista-Suche zufrieden war. Kollar-Kotelly gab an, dass sie von den zuständigen Wettbewerbswächtern informiert wurde, dass die geplanten Modifikationen ausreichend sein würden, um die Auflagen aus dem Verfahren gegen Microsoft zu erfüllen.
Die Richterin gab an, dass Googles Beschwerden bei ihrer Entscheidung über eine mögliche Fristverlängerung keine Rolle spielen würden. Sie forderte den Suchmaschinenbetreiber auf, sich an das Justizministerium oder die Bundesanwälte zu wenden, um seine Beanstandungen untersuchen zu lassen.
Microsoft ließ verlauten, dass offenbar viele falsche Fakten im Umlauf seien. So sei die Suchfunktion von Windows Vista schon jetzt so angelegt, dass sie "zurück tritt" sobald ein Programm eines Drittanbieters läuft, so dass auch bei den Suchprogrammen anderer Hersteller keinerlei Beeinträchtigungen zu erwarten seien.
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