Dt. Telekom reicht Feststellungsklage gegen Ver.di ein
Noch bevor die Abstimmungen begonnen haben, hat die Deutsche Telekom eine Feststellungsklage eingereicht. Ziel des Unternehmens ist es, die Grundlage für mögliche Schadenersatzansprüche an Ver.di zu schaffen, da man die Proteste für rechtswidrig hält.
Noch bis zum morgigen Mittwoch können die Mitglieder der beiden Gewerkschaften über einen möglichen Streik abstimmen. Dazu muss jedoch die Hürde von 75 Prozent überschritten werden. Selbst wenn es zu einem Streik kommen sollten, dürften nicht alle der zur Abstimmung aufgerufenen Beschäftigten streiken. Etwa 50 Prozent der Mitglieder sind Beamte, die nicht streiken dürfen.
Noch bis zum morgigen Mittwoch können die Mitglieder der beiden Gewerkschaften über einen möglichen Streik abstimmen. Dazu muss jedoch die Hürde von 75 Prozent überschritten werden. Selbst wenn es zu einem Streik kommen sollten, dürften nicht alle der zur Abstimmung aufgerufenen Beschäftigten streiken. Etwa 50 Prozent der Mitglieder sind Beamte, die nicht streiken dürfen.
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