Dt. Telekom reicht Feststellungsklage gegen Ver.di ein

Wirtschaft & Firmen Wie wir bereits berichtet haben, möchte die Deutsche Telekom insgesamt 50.000 Mitarbeiter aus dem Konzern ausgliedern. Daraufhin haben die Gewerkschaften Ver.di und DPV am vergangenen Montag mit ihrer Urabstimmung über einen Streik begonnen.

Noch bevor die Abstimmungen begonnen haben, hat die Deutsche Telekom eine Feststellungsklage eingereicht. Ziel des Unternehmens ist es, die Grundlage für mögliche Schadenersatzansprüche an Ver.di zu schaffen, da man die Proteste für rechtswidrig hält.

Noch bis zum morgigen Mittwoch können die Mitglieder der beiden Gewerkschaften über einen möglichen Streik abstimmen. Dazu muss jedoch die Hürde von 75 Prozent überschritten werden. Selbst wenn es zu einem Streik kommen sollten, dürften nicht alle der zur Abstimmung aufgerufenen Beschäftigten streiken. Etwa 50 Prozent der Mitglieder sind Beamte, die nicht streiken dürfen.
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Man kann für einen Streik stimmen, obwohl man nicht mitstreiken darf? Oder versteh ich das grad falsch?
 
@CruZad3r: Du verstehst das richtig. Die anderen Mitarbeiter wollen sich eben solidarisch zeigen.
 
@CruZad3r: Halt! Stop! Stimmt nicht so ganz!! Nur Gewerkschaftsmitglieder dürfen abstimmen! Auch wenn dieses beamtet ist! Streiken darf dieses beamtete Gewerkschaftsmitglieder jedoch nicht!
 
@CruZad3r: Hm ist aber eine komische Regelung.. wieso dürfen die Beamteten zum Streik abstimmen, selbst wenn sie gar nicht mitstreiken dürfen? Normal dürfte man die doch zu dne 75% gar nicht dazuzählen?
 
@CruZad3r: Weil es sich um eine verfassungsrechtliche Schrankenregelung des Art.9 durch den Art. 33 handelt (und wie schon in o3 geschrieben, wurde diese durch einige Urteile des BVerfG, erstmalig in den 1950ern IIRC, konkretisiert).


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