Verbot von MP3-Playern im Straßenverkehr gefordert

Sonstiges Der Auto Club Europa hat angekündigt, dass er sich für ein Verbot von MP3-Playern im Straßenverkehr stark machen will. Durch den Musikgenuss über die Kopfhörer seien die Verkehrsteilnehmer vom Geschehen auf der Straße abgelenkt.

"Wer sich mit Stöpseln im Ohr den Kopf voll dröhnt, kriegt vom Verkehr nur wenig und von Klingelzeichen, Hupen und von Martinshörnern überhaupt nichts mit", sagte ACE-Verkehrsrechtsexperte Volker Lempp. Wenn die akustischen Warnsignale der anderen Verkehrsteilnehmer überhört werden, so steigt das Unfallrisiko. Daher fordert der ACE ein generelles Verbot von Musik-Playern im Straßenverkehr.

Bereits jetzt wird dieser Vorschlag scharf kritisiert, denn ein Unterschied zu gewöhnlichen Musikanlagen im Auto ist nicht zu erkennen. Auch hier kann man sein Auto so ausrüsten, dass man akustische Warnsignale nicht mehr wahrnimmt. Dazu wollte der Auto Club Europa bisher aber keinen Kommentar abgeben. Derzeit werden derartige Fälle vom Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung abgedeckt, der besagt, dass Sicht und Gehör im Straßenverkehr nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Update:

Inzwischen hat der Auto Club Europa auf die Kritik reagiert. Hier einige Auszüge aus der Stellungnahme:

Es ist sicherlich richtig, dass man nicht alle Einwirkungen auf die Verkehrsteilnehmer, die geeignet sind vom Verkehrsgeschehen abzulenken, verbieten kann oder sollte. Die Straßenverkehrsordnung hat aber in dem weithin unbekannten § 23 zumindest eine Vorbewertung dahingehend getroffen, dass Fahrzeugführer eine Beeinträchtigung ihres Gehörs während der Fahrt zu vermeiden haben. Es ist also entgegen einer verbreiteten Auffassung keineswegs zulässig, sich im Auto permanent mit Musik "vollzudröhnen" und dadurch an der rechtzeitigen Wahrnehmung wichtiger akustischer Signale gehindert zu sein.

Die genannte Bestimmung gilt allerdings nur für Fahrzeugführer, also beispielsweise nicht für Fußgänger und Inlineskater. Zumindest für die letzt genannte Gruppe erscheint uns dies aber nicht konsequent, da sie ähnliche Geschwindigkeiten wie Radfahrer erreichen kann und auch für Radfahrer als „Fahrzeugführer" § 23 StVO gilt. Hier eine "Gleichberechtigung" herzustellen, war unser Ansatz, da letzten Endes im heutigen Straßenverkehr alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen in der Lage sein müssen, ihre Umgebung ungehindert akustisch wahrzunehmen. Dies kann für sie und andere im Einzelfall sogar lebensrettend sein.

Ob es hierzu eines regelrechten Verbots bedarf, ist eine andere Sache. Vielleicht reicht schon ein verändertes Bewusstsein für diese spezifischen Gefährdungslagen aus, die, wie wir meinen, leicht vermeidbar sind und auf keinen Fall Menschenleben kosten dürfen. Dass die Klärung der Unfallursächlichkeit eines solchen MP3-Players Schwierigkeiten bereiten kann, steht außer Frage.
Diese Nachricht empfehlen:
 
So wie ich das in Erinnerung hatte, sind Fußgänger auch Verkehrsteilnehmer... Darf ich dann auch keinen MP3-Player mehr benutzen, wenn ich auf die Straße gehe ?
 
@crashXP: Fussgänger haben ja auch nichts auf der Straße zu suchen :) dafür ist ja der Gehsteig :)
 
@crashXP: Jepp, wird wohl so hinauslaufen. Du darfst auch nicht betrunken rumgeiern an der Straße... @doomlein: Der Gehsteig gehört, falls Du es noch nicht gewusst hast, genau wie der Radweg zum Verkehr.
 
@doomlein: um jetzt bisschen auf besserwisser zu machen... der gehsteig gehört genauso zur straße, nur sind eben die autofahrer (hoffentlich) auf der fahrbahn unterwegs und fußgänger auf dem gehsteig... jedoch gehört dies alles zur straße dazu... fußgänger sind verkehrsteilnehmer, brauchen aber nicht so viel konzentration wie aktive teilnehmer wie pkw, lkw, motorrad-fahrer,... deswegen dürfen die, die stöpsel im ohr haben, nebenbei telefonieren und rauchen :) mfg fil
 
@crashXP: Also bei manchen währe es besser, wenn ich an die dumme Tusse denke die mir gestern nur durch eine Vollbremsung nicht vors Auto gehopst ist, weil sie nichts gehört hat (ich dafür ihren MP3 Player durchs offene Fenster) würde ich ein Solches Verbot begrüßen. Vor allem weil man als Autofahrer wahrscheinlich trotzdem mit dran ist wenn wegen sowas etwas passiert. _____________________________________________________ Zumindest sollte in solchen Fällen (wie genau wie bei Radfahrern und anderen die sich oft an keine Verkehrsregel halten) die "Selbst Schuld Regel" ziehen, die besagt das auch wenn man als Autofahrer mit einem "Schwächeren" Verkehrsteilnehmer zusammenrauscht in so einem Fall eben keine Teilschuld anzunehmen ist. Ich bekomme immer grauen Haare wenn ich an einer zu überquerenden Kreuzung hier in der Stadt ( Jeweils drei Spuren + Abbiegerspur pro Fahrtrichtung) Radfahrer ohne zu gucken, meist noch Musikhörend oder Telefonierend einfach bei rot rüber brettern. Ich frag mich aber genau so warum da nie Polizei steht, die könnten ein Vermögen an der Kreuzung machen. Pro Rotphase mindestens 5 Radfahrer _____________________________________________________ PS: Nein ich bin kein Radhasser, ich fahre selber 2-3 mal die Woche damit zur Arbeit, jedoch halte ich mich an die Verkehrsregeln


Alle Kommentare zu dieser News anzeigen

Schreiben Sie uns Ihre Meinung, bewerten Sie Kommentare oder diskutieren Sie mit anderen WinFuture.de Lesern!

Melden Sie sich jetzt kostenlos an
oder verwenden Sie Ihren bestehenden Zugang.

WinFuture Mobil

WinFuture.mbo QR-Code Auch Unterwegs bestens informiert!
Nachrichten und Kommentare auf
dem Smartphone lesen.

Folgt uns auf Twitter

WinFuture bei Twitter

Interessante Artikel & Testberichte

Community

  • Neue Kommentare
  • Neue Mitglieder

WinFuture wird gehostet von Artfiles

MSDN Online

News zu IT Pro- und Dev-Tools