Polizei will YouTube und Co. für Fahndung nutzen

Internet & Webdienste Die Frankfurter Rundschau berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe, dass die deutsche Polizei erwägt, Videoportale wie YouTube zur Fahndung zu verwenden. Dazu müsse allerdings noch der rechtliche Rahmen überprüft werden, meldet die Zeitung.

Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) wurde die so genannte Öffentlichkeitsfahndung noch nicht auf Web-2.0-Plattformen ausgedeht. Dazu gehören Überwachungsvideos, Fotos und ähnliche Inhalte. Dies liegt auch daran, da die Staatsanwaltschaft jeden Einzelfall genehmigen muss. Öffentliche Fahndungen werden erst als letztes Mittel eingesetzt, da die Persönlichkeitsrechte der Täter verletzt werden.

Laut Frankfurter Rundschau werden Videoportale wie YouTube in anderen Ländern bereits erfolgreich für die Fahndung eingesetzt. Man habe die große Reichweite dieser Portale erkannt. In Deutschland muss nun geklärt werden, ob die Strafprozessordnung für diese Maßnahmen geändert werden muss.
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Find ich gut, wenn sie das wirklich durchziehen würden :)
 
Absoluter Unfug, das "beste" was da passiert ist eine ganze Sturmflut an schlichtweg falschen Verdächtigungen und Hinweisen von gelangweilten Usern, wahrscheinlich interessiert's aber einfach niemanden. Ich denke das ist die selbe Art Schnapsidee, die schon die SMS-Fahndung initiiert hat - die hat auch angeblich shconmal wo geklappt, war dann aber doch nicht zu gebrauchen.
 
@ooohaaa: ich glaube eher, dass das so gemeint ist, dass das BKA die Fahndungsinhalte bei Youtube veröffentlichen wird (nicht Youtube nutzen will, um Straftätern auf die Spur zu kommen oder Anzeigen aufzunehmen). Der gelangweilte User hat sich weiterhin zur nächsten Polizeidienststelle zu begeben, um Anzeigen zu erstatten.
 
@der_da: Soweit ich weiß geht es darum Überwachungsvideos etc. zur Fahndung zu veröffentlichen - und das schafft einen weiten Raum, von Verwechslungen bis zu böswilligen Unterstellungen.
 
@ooohaaa: achso meinst du das. ja, das kann natürlich zu Problemen führen - keine anderen Probleme wie bisher bei öffentlichen Fahndungen, aber deutlich höhere Fehl-Verdächtigungsquoten - somit kann das ganze gehörig nach hinten losgehen


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