GEMA mit einstweiliger Verfügung gegen UseNeXT

Internet & Webdienste Nach dem Datei-Hosting-Service Rapidshare hat nun auch der UseNet-Zugangsanbieter UseNeXT eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg erhalten, die von der Verwertungsgesellschaft GEMA erwirkt wurde. UseNeXT darf nun keine Werbung mehr machen, in der man die Verfügbarkeit geschützter Inhalte anpreist. Weiterhin wurde es dem Anbieter untersagt, Werke zum Download anzubieten, die von der GEMA lizenziert wurden, was in Deutschland für einen Großteil der käuflich erhältlichen Musik gelten dürfte. Zwar ermöglicht UseNeXT eigentlich nur den Zugriff auf das auf Newsgroups basierende UseNet, doch das Unternehmen wirbt seit geraumer Zeit mit der Möglichkeit, Millionen Musiktitel als Mp3s herunterladen zu können.

Auch die Schlagwörter Anonymität, Geschwindigkeit und Sicherheit, die in der Werbung von UseNeXT immer wieder als Vorteil der UseNet-Downloads auftauchen, werden von der GEMA bemängelt. UseNeXT wirbt zwar mit unbeschränkten Downloads mit voller Geschwindigkeit, verbietet aber im Kleingedruckten seiner Geschäftsbedingungen, die Verbreitung oder den Download urheberrechtlich geschützter Inhalte.
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