GEMA mit einstweiliger Verfügung gegen Rapidshare
Die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft GEMA hat am gestrigen Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen den One-Click-Hoster Rapidshare erwirkt. Der Grund hierfür ist, dass über die Server des Unternehmens rechtswidrig Musikdateien verteilt wurden.
Rapidshare erlaubt jedem Nutzer das hochladen von Dateien. Diese werden dann unter einer vom System automatisch generierten Adresse zum Download bereit gestellt.
Bei Rapidshare ist man bislang der Meinung, dass ein Hoster nicht alle Dateien prüfen kann, die hochgeladen werden. Aus diesem Grund lehnt das Unternehmen die Verantwortung für Urheberrechtsverletzungen durch seine Nutzer ab.
Die GEMA versucht nun bei Rapidshare und auch anderen Hosting-Diensten und sozialen Netzwerken durchzusetzen, dass diese die Verantwortung für alle der bei ihnen gespeicherten Dateien übernehmen und entsprechend harte Kontrollen einführen.
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