Google lässt sich eigenes Homepage-Design schützen
Das Patent mit der Nummer D533,561 umfasst lediglich das Aussehen der Webseite, nicht die Funktionen. Ein solches Patent wird auch als Design-Patent bezeichnet und ist wesentlich schwieriger durchzusetzen. Es wurde bereits am 26. März 2004 beantragt und wurde erst in dieser Woche genehmigt.
Da es zahlreiche Webseiten gibt, die auf ein ähnliches Design setzen, wenn auch nicht mit der gleichen Farbkombination, vermuteten einige Pesonen juristische Streitigkeiten. Doch der Patentanwalt Philip Mann sagte gegenüber der Webseite Cnet.com, dass dies sehr unwahrscheinlich ist, da es sich nur dann durchsetzen lässt, wenn das Design nahezu komplett inklusive aller Details übernommen wurde.
Da es zahlreiche Webseiten gibt, die auf ein ähnliches Design setzen, wenn auch nicht mit der gleichen Farbkombination, vermuteten einige Pesonen juristische Streitigkeiten. Doch der Patentanwalt Philip Mann sagte gegenüber der Webseite Cnet.com, dass dies sehr unwahrscheinlich ist, da es sich nur dann durchsetzen lässt, wenn das Design nahezu komplett inklusive aller Details übernommen wurde.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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