Anwalt: Internet ist wegen Klage der RIAA in Gefahr

Internet & Webdienste Der Anwalt Ray Beckerman ist einer der Wenigen, die sich der US-Musikindustrie bei ihrem Feldzug gegen Privatpersonen, die nach Meinung des Musiverbandes RIAA illegal Musik zum Download angeboten haben, in den Weg stellt. Aktuell vertritt er im Fall "Elektra vs. Barker" eine angehende Krankenpflegerin.

Bisher rechnete sich die Verteidigung relativ gute Gewinnchancen aus, doch das Verfahren scheint nun eine Wendung zu nehmen, das nicht nur für die Beklagte Folgen haben könnte. Beckerman hatte beantragt, das Verfahren einzustellen, weil die RIAA keine konkreten Beweise dafür liefern konnte, dass die Beklagte tatsächlich selbst urheberrechtlich geschützte Inhalte angeboten hatte.

Im Gegenzug behauptete die RIAA, mit Unterstützung des Verbandes der US-Filmindustrie (MPAA) und der US-Regierung, dass das blosse Bereitstellen von Dateien zum Download über das Internet bereits eine Verletzung von Urheberrechten darstellt. Diese Behauptung könnte sich, wenn sie vom Gericht angenommen werden sollte, als Todesurteil für das Internet wie wir es heute kennen erweisen, so Beckerman in seinem Weblog.

Der Anwalt fordert nun eine breite Unterstützung für seine Mandantin, denn für die RIAA könnte die Behauptung, dass das Anbieten von Dateien eine Urheberrechtsverletzung darstellt, auch nach Hinten losgehen. Sollte das Gericht nämlich stattdessen dem Antrag Beckermans auf eine Einstellung des Verfahrens stattgeben, kann der Musikverband in Zukunft nicht mehr gegen Privatpersonen vorgehen, ohne konkrete Beweise für ihre Taten vorzulegen.

Die Äusserungen von Beckerman stammen aus dem Juli 2006, als er gegenüber den DRM-Gegnern von DefectiveByDesign zu den Verfahren der RIAA und MPAA gegen seine Mandanten Stellung nahm. Auch heute sind sie jedoch aktuell, da die Verhandlungen im Fall "Elektra vs. Barker" noch nicht abgeschlossen sind.
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Omg, das wäre dann wohl auch das Ende aller Online-Music-Shops ^^ Ich glaube das Weltinteresse am I-Net übersteigt die Macht der Musikindustrie und wenn nicht, wird es ein neues EU-Netzwerk geben... Aber das klingt mehr wie ein Sturm im Wasserglas
 
@silentius: Nach meinem Wissen ist die Bereitstellung geschützter Inhalte zum Download durch Dritte in Deutschland auch Strafbar. Die Möglichkeit, dass es für dritte herunterladbar ist, ist schon als Verstoß ausreichend. Es muss nicht tatsächlich auch von irgendwem geladen werden. Warum das das Internet gefährden soll, ist mir nicht klar.
 
@ Systemfreund: jo also ich hab das so verstanden dass die RIAA sagt dass das anbieten strafbar is. wenn jetz online music shops auch die musik anbieten (!) machen sie sich dadurch genauso strafbar. ich finds auf jeden fall sinnlos zu sagen: du bietest musik an, du hast dich strafbar gemacht
 
@ GL: OK, aber die Shops haben ja eine Genehmigung der Uhrheber der Songs bzw. von den Rechteverwaltern.
 
@Systemfreund: Mir ist auch nicht klar warum das Internet in Gefahr sein sollte. Es sind doch nur die Seiten in Gefahr die urheberrechtlich geschützte Inhalte anbieten und die sind relativ selten und ohnehin schon in Gefahr... :-) Man die RIAA und MPAA haben zu viel Zeit, die sollen sich mal mit was sinnvollem beschäftigen...


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