Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat in einem von Microsoft angestrengten Verfahren gegen einen Spam-Versender ein früheres Urteil bestätigt und den Angeklagten wegen Spammings und Verletzung von Markenrechten des Software-Konzerns verurteilt.
Der Mann hatte Spam-Mails versendet, deren Absenderadresse angeblich bei Microsofts kostenlosem Webmail-Dienst Hotmail registriert war. Die Adresse wurde jedoch stets gefälscht und als Vorwand benutzt, was von Microsoft als Markenrechtsverletzung verfolgt wurde.
Der Spammer hatte in seinen E-Mails eine Internet-Seite mit pornographischen Inhalten beworben. Er darf nun keine weiteren Nachrichte versenden, bei denen Hotmail fälschlicherweise als Absender-Domain angegeben wird. Bei Zuwiderhandlung droht eine Strafe in Höhe von bis zu 250000 Euro.
Da es in Deutschland bisher kein echtes AntiSpam-Gesetz gibt, wurde der Versand von unerwünschten E-Mails bisher nur als unlauterer Wettbewerb gewertet, wobei Spammer keine harten Strafen zu befürchten hatten. Der nun verurteile Spammer muss nicht nur Schadenersatz wegen der Verletzung von Microsofts Markenrechten zahlen, sondern auch für den Versand von Mails an die Nutzer von Hotmail aufkommen.
Durch das Urteil des OLG Karlsruhe steht nun erstmals fest, dass es sich beim Versand von E-Mails mit gefälschter Absenderadresse um eine Markenrechtsverletzung handelt. Unter Umständen könnte diese Entscheidug einen entscheidenden Schritt im Kampf gegen Spam bedeuten, so Microsoft.


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