Wie wir bereits berichtet haben, wurde im November letzten Jahres die geplante Fusion der Deutschen Telekom mit ihrer Internettochter T-Online durch die Klagen zahlreicher Kleinaktionäre vorerst auf Eis gelegt.
Der Bundesgerichtshof hat nun, nach monatelanger Verzögerung, die Rechtsbeschwerden der Aktionäre zurückgewiesen. Demnach kann die Fusion nun ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden.
Um im hart umkämpften Wettbewerb mithalten zu können, hatten die Deutsche Telekom und T-Online auf eine schnelle Fusion der beiden Unternehmen gedrängt.
2006-06-02T17:10:17+02:00Markus Pytlik
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