T-Online und Dt. Telekom dürfen nun doch fusionieren
Der Bundesgerichtshof hat nun, nach monatelanger Verzögerung, die Rechtsbeschwerden der Aktionäre zurückgewiesen. Demnach kann die Fusion nun ins Handelsregister eingetragen und damit wirksam werden.
Um im hart umkämpften Wettbewerb mithalten zu können, hatten die Deutsche Telekom und T-Online auf eine schnelle Fusion der beiden Unternehmen gedrängt.
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