Musik-Shop AllofMP3 offline - Zukunft unbekannt

Internet & Webdienste Der russische Musik Download Service AllofMP3, dessen Legalität bis heute in Frage gestellt wird, schaltete am Wochende seine Webseite ab und ist noch nicht wieder online. Dort wurden Songs ohne DRM-Schutz für 2 Cent pro Megabyte verkauft.

Durch die Möglichkeit, die Auswahl der Bitrate und des Formats dem User zu überlassen, hielten sich die Kosten in Grenzen, wodurch dieses Angebot auch stark genutzt wurde. Beispielsweise war AllofMP3 im letzten Monat die Nummer 2 der Musik-Shops in Großbritannien. Die Musikindustrie warf dem Unternehmen vor, den Service ohne legale Lizenzen zu betreiben, doch bis zum letzten Wochenende war der Dienst durchgehend online.

Durch den immer großer werdenen Erfolg wurde auch die amerikanische Musikindustrie auf den Service aufmerksam und forderte die russischen Politiker auf, in diesem Fall einzuschreiten. Als Reaktion darauf kündigte der russische Präsident Vladimir Putin in der letzten Woche an, die Piraterie in seinem Land zu bekämpfen.

Ob die Nichterreichbarkeit des Portals mit den angekündigten Vorhaben zusammenhängt, ist nicht bekannt. Auf der Webseite findet man lediglich den Hinweis, dass sie aufgrund von Wartungsarbeiten offline ist.
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Hey, man. Die sollen keinen scheiss machen. Ich hab dort noch 60$ drauf!
 
[re:1] kxxx am 16.05.06 13:39 Uhr
(-1
@funkyferdy: Willst du nicht auch gleich noch deine Adresse nennen. Dann hats die Staatsanwaltschaft noch leichter. Denn in Deutschland ist AllofMP3 illegal.
 
@kxxx: Dann wirst du uns ja sicher ein Urteil nennen können in dem die Nutzung dieses Dienstes eindeutig als illegal eingestuft wird. Viel Spaß bei der Suche...
 
@funkyferdy: Das tut mir zwar für dich persönlich leid, aber generell muss ich sagen: Wer soviel Geld an einen so zweifelhaften Anbieter überweist, ist selbst schuld.
 
@johnny cache und d_73 Das Angebot von AllOfMP3 ist in Deutschland rechtswidrig. Die Vertriebsrechte, die sie in Russland haben, erstrecken sich nur auf russisches Gebiet, da in Deutschland die Künstler ihre Einwilligung in den Internetvertrieb geben müssen, dies hier aber nicht geschehen ist. Zwar kann einem Käufer in Deutschland wohl kein Vorsatz nachgewiesen werden, da keine offensichtliche Rechtswidrigkeit besteht, doch beschränkt sich das nur auf die Strafbarkeit. Eine eventuelle zivilrechtliche Belangung steht außen vor. Zudem ist die Illegalität nicht an einem Gerichtsurteil festzumachen. Was meint Ihr, warum Gutachten erstellt werden? Um genau dies festzustellen.


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