MS vs. EU: Verhandlung abgeschlossen - Kein Urteil
Microsoft versuchte das europäische Gericht erster Instanz davon zu überzeugen, dass die Strafe von 497 Millionen Euro nicht gerechtfertig sei, da der Softwareriese aus Redmond sehr viel getan hat, um Konkurrenten den Wettbewerb zu erleichtern. Unter anderem wurde eine abgespeckte Windows XP Version auf den Markt gebracht, die den Windows Media Player nicht beinhaltet.
Für die Europäische Union geht es in diesem Prozess nicht mehr nur um die Geldstrafe, sondern auch um die zukünftige Autorität bei ähnlichen Gerichtsverfahren. Sollte die EU die Strafe zurückziehen, so könnte das ein deutliches Zeichen für Microsoft und andere Firmen sein, was die Möglichkeiten einer marktbeherrschenden Position anbelangt.
Einen Großteil der Verhandlung verbrachten Microsofts Anwälte mit Überzeugungsarbeit: Die Geldstrafe soll neu festgelegt werden und eine Windows-Version ohne Media Player soll nicht mehr hergestellt werden. Die Anwälte warfen dem Gericht vor, dass die hohe Geldstrafe zur Abschreckung dienen und das Medieninteresse auf diesen Fall gelenken werden sollte. Ob sich dieser Aufwand gelohnt hat, wird der Urteilsspruch 2007 zeigen.
Beide Parteien wollten sich nach dem Abschluss der Verhandlungen nicht zu einer Spekulation hinreißen lassen, was den Ausgang des Prozesses betrifft. Sollte Microsoft erneut verlieren, so haben die Redmonder noch immer die Möglichkeit, ein zweites Mal Widerspruch einzulegen.
In der Zwischenzeit droht die Europäische Union dem Konzern mit einer täglichen Geldstrafe von 2 Millionen Euro, sollte sich herausstellen, dass Microsoft die Maßnahmen für einen besseren Wettbewerb unnötig herauszögert. Interessant wird auch die Markteinführung des neuen Betriebssystems Windows Vista. Hier könnten erneut Schwierigkeiten auf Microsoft zukommen, sollten die Forderungen der EU nicht umgesetzt sein.
Für die Europäische Union geht es in diesem Prozess nicht mehr nur um die Geldstrafe, sondern auch um die zukünftige Autorität bei ähnlichen Gerichtsverfahren. Sollte die EU die Strafe zurückziehen, so könnte das ein deutliches Zeichen für Microsoft und andere Firmen sein, was die Möglichkeiten einer marktbeherrschenden Position anbelangt.
Einen Großteil der Verhandlung verbrachten Microsofts Anwälte mit Überzeugungsarbeit: Die Geldstrafe soll neu festgelegt werden und eine Windows-Version ohne Media Player soll nicht mehr hergestellt werden. Die Anwälte warfen dem Gericht vor, dass die hohe Geldstrafe zur Abschreckung dienen und das Medieninteresse auf diesen Fall gelenken werden sollte. Ob sich dieser Aufwand gelohnt hat, wird der Urteilsspruch 2007 zeigen.
Beide Parteien wollten sich nach dem Abschluss der Verhandlungen nicht zu einer Spekulation hinreißen lassen, was den Ausgang des Prozesses betrifft. Sollte Microsoft erneut verlieren, so haben die Redmonder noch immer die Möglichkeit, ein zweites Mal Widerspruch einzulegen.
In der Zwischenzeit droht die Europäische Union dem Konzern mit einer täglichen Geldstrafe von 2 Millionen Euro, sollte sich herausstellen, dass Microsoft die Maßnahmen für einen besseren Wettbewerb unnötig herauszögert. Interessant wird auch die Markteinführung des neuen Betriebssystems Windows Vista. Hier könnten erneut Schwierigkeiten auf Microsoft zukommen, sollten die Forderungen der EU nicht umgesetzt sein.
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