Microsofts Produktaktivierung verletzt keine Patente

Microsoft Ein texanischer Patentanwalt hat ein Verfahren gegen Microsoft verloren, in dem er dem Unternehmen vorwarf, mit der Produktaktivierung über das Internet Rechte an seinem geistigen Eigentum zu verletzen. Ein US-Berufungsgericht bestätigte ein Urteil vom März letzten Jahres, gegen das Einspruch eingelegt wurde. Der Richter stellte fest, dass Microsoft nicht die Patente des Anwalts verletzen würde, wenn die Firma versuche der Verbreitung illegaler Software entgegen zu wirken, in dem jedem Programm ein individueller Schlüssel zugeordnet und eine Produktaktivierung über das Internet vorausgesetzt wird.

Die Beschreibung des Patents des Anwalts bezieht sich auf die Speicherung einer individuellen Identifikationsnummer in einer Online-Datenbank, ohne die Zustimmung des Anwenders. Weiterhin ist von der Möglichkeit die Rede, zu prüfen, ob mehrere Nutzer die gleiche ID-Nummer verwenden. Hätte das Gericht anders entschieden, wären auch Auswirkungen für andere Software-Hersteller zu erwarten.

So verwendet auch der Grafikspezialist Adobe in seinen Produkten Technologien, die einen Computer eindeutig identifizieren und diese Daten an einen Webserver des Unternehmens schicken. Beim AntiVirus-Hersteller Symantec wird ebenfalls auf Produktaktivierung gesetzt. Das Patent deckt in seiner jetzigen Form sogar die Bereiche "Digitale Musik, Digitale Filme, Multimedia oder Ähnliches" ab.

Ein Microsoft-Anwalt machte während der Verhandlungen deutlich, dass sich das System der Redmonder stark von dem im Patent beschriebenen Ansatz unterscheide. Man habe das Ganze so gestaltet, dass der Anwender eindeutig über die Vorgänge informiert werden. Bei dem in dem patentierten System geschehe alles ohne die Information des Benutzers, wodurch ein signifikanter Unterschied bestünde. Dem folgte der Richter mit seiner Entscheidung, das Urteil der niedrigeren Instanz zu bestätigen.
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