T-Online und Dt. Telekom bleiben vorerst getrennt
Der Eilantrag zur Wiedereingliederung der Telekom-Tochter T-Online in den Mutterkonzern wurde heute vom Landesgericht Darmstadt abgewiesen. Somit bleibt die T-Online Aktiengesellschaft vorerst auch weiterhin als eigenständiges Unternehmen bestehen.
Freuen dürften sich die zahlreichen Kleinaktionäre, die gegen die geplante Fusion geklagt hatten, da sie sich durch die Fusion benachteiligt sahen.
Hatten die Kleinanleger zum Börsengang von T-Online noch 27 Euro pro Aktie gezahlt sollten sie nun mit einem Umtauschangebot, welches 8,99 Euro pro Aktie vorgesehen hatte, abgespeist werden.
Die Deutsche Telekom und T-Online wollen die Abweisung des Eilantrages jedoch nicht hinnehmen. "Wir gehen davon aus, das T-Online unmittelbar Beschwerde einlegen wird", so ein Konzernsprecher.
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