EU-Direktive zur Datenspeicherung auf dem Weg
Weiterhin heisst es, dass nur ein Richter den Zugriff auf die gespeicherten Daten erlauben kann, was in der bisherigen Version der Direktive nicht enthalten war. Ausserdem ist es nun nur optional nötig die Daten abgebrochener Verbindungen ebenfalls zu speichern. Dies war bisher als eine Pflichmaßnahme vermerkt.
Bevor die Regelungen zu einem Gesetz werden können, muss das Ganze noch von den im Europarat zusammengeschlossenen Ministern der Mitgliedsstaaten Zustimmung erhalten. Dies könnte eventuell zu einem Problem werden, da einige der Neuerungen unter einigen Mitgliedern des Rats noch auf Ablehnung stossen.
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