Hustinx übt Kritik an Vorratsdatenspeicherung
Strikt gegen eine solche Richtlinie sei er zwar nicht, eine Beraubung der Privatsphäre sei - nach seiner Ansicht - aber nicht zu akzeptieren und gar illegal. Als unbedingt notwendig sieht er eine solche Regelung keineswegs an; im Falle einer Verabschiedung oder Änderung von entsprechenden Gesetzen wäre es wegen oben genannter Gründe aber unumgänglich, die Verbindungsdaten nur temporär sichern zu lassen und wieder zu löschen.
Eine Speicherung, die über sechs bis zwölf Monate hinausgehe, sei in keiner Hinsicht zu dulden. Wirksamer Schutz, welcher die Einsicht durch Unbefugte verhindert, solle dabei genauso selbstverständlich sein wie die Begrenzung der Daten auf das allernötigste. Man solle sich hierbei ausschließlich an die Arbeitsmethoden der jeweiligen Behörden richten und überflüssige, für jene nicht relevante Angaben erst gar nicht weiterleiten.
Originaldokument: PR_05-09-26_data_retention_EN.pdf
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