Australisches Gericht: Kazaa im Augenblick illegal

Internet & Webdienste Nachdem das höchste US-amerikanische Gericht bereits vor einigen Monaten zu dem Beschluss kam, dass die Betreiber von Filesharing-Diensten sehr wohl für die Verletzung von Urheberrechten durch die Nutzer der Dienste zur Rechenschaft gezogen werden können, kam nun auch ein australisches Gericht zum selben Entschluss. Vorausgegangen war ein zehn Monate andauerndes juristisches Gerangel zwischen Sharman Networks, dem Betreiber des Filesharing-Netzweks Kazaa, und einer Gruppe von Plattenfirmen. Der Fall ist der Aktuellste einer Reihe von Rechtsstreiten zwischen P2P-Firmen und Rechteinhabern aus der Musik- und Filmindustrie.

Ein Sprecher der Internatioalen Föderation der phonografischen Industrien (IFPI) sagte, dass die Entscheidung des Gerichts Signalwirkung habe, weil sie zeige, dass Kazaa illegal sei. "Dies ist ein Meilenstein im Kampf gegen die weltweite Internet-Piraterie", so der Sprecher weiter.

Das Verfahren wurde von fünf Plattenfirmen angestrengt zu denen neben den vier Weltkonzernen EMI, Universal, Sony BMG und Warner auch das kleinere Label Festival Mushroom gehörte. Die Firmen waren der Auffassung, dass Kazaa das Verletzen von Urheberrechten mit grossem Einsatz erleichtere.

Sharman Networks wurde nun vom vorsitzenden Richter aufgefordert, die Software so zu verändern, dass keine Urheberrechte mehr verletzt werden. Dazu sollen innerhalb von zwei Monaten entsprechende Filter eingebaut werden. In einer neuen Anhörungsrunde soll nun über die höhe der Schadenersatzforderungen entschieden werden, die in die Millionen gehen könnte. Die Anwälte von Kazaa wollen gegen das Urteil in die Berufung gehen.
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