Heise wegen Link-Verbots vor Verfassungsgericht

Internet & Webdienste Wie es auch bereits auf WinFuture.de der Fall gewesen war, kam das Oberlandesgericht München am 28. Juli zu dem Entschluss, dass der Online-Nachrichtendienst heise online keinen Verweis auf Slysoft unter einen Artikel über AnyDVD platzieren darf. Heise will gegen das Urteil nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.

Entgegen den Beschuldigungen des Musikindustrieverband IFPI, der Artikel auf heise.de gebe mehr oder weniger eine Anleitung zum Raubkopieren von geschützten Medien, behauptet der Verlag selbst, dass die News nicht darauf abziele, Nutzer zum Begehen einer Straftat zu motivieren, sondern lediglich über eine neue Version berichte. Ein Text auf Slysoft.com aber gibt an, dass auch drei andere Kopierschutzmechanismen ausgehebelt werden.

Obwohl acht Firmen, tätig in der Musikindustrie, eine Zurücknahme des Artikels forderten, wurde (vorerst) nur die Setzung des Links verboten. Die von beiden Parteien gestellten Berufungsanträge wurden schließlich am 28. Juli 2005 zurückgewiesen. Das Gericht habe keine Werbung, Anpreisung oder Aufforderung zur Nutzung im Artikel gefunden, nur der Link zu dem verbotenen Inhalten der Slysoft-Präsenz gab zu Beanstandungen Anlass.

In Anbetracht der allgemeinen Pressefreiheit sieht der Heise Verlag jedoch keinen Verstoß gegen den vom Gericht genannten Paragraphen 95a UrhG, da Hyperlinks „essenziell für Texte im WWW“ sind. Die Pressefreiheit würde eingeschränkt werden, da Verfasser einer News stets die Korrektheit und Zulässigkeit von externen Angeboten überprüfen müssten. Die Beschwerde seitens Heise muss bis zum 12. September 2005 eingelegt werden.

Link: Dokumentation über das bisherige Verfahren
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hm ich denke heise bekommt recht bzw hoffe ich das auch
 
ja hoffe ich auch...ich meine wer gibt bitte soviel infos über solche sachen preis als heise und winfuture. wenn das verboten wird kann man noch viel mehr informationen verbieten und wo kommen wir denn dann bitte hin
 
wieder eine art von lachhafter informationsbegrenzung.... hoffentlich bekommen sie recht...
 
sollte widererwarten die ifpi recht bekommen, so darf man schon in frage stellen ob zum wohle und im namen des volkes gehandelt wird - oder ob unser rechtssystem die lobbyarbeit einer riesen industrie unterstützt. schließlich geht es nur um information. wer eine straftat begehen will, tut dies auch. unabhängig davon ob nun ein link unter einem news beitrag steht oder nicht. konsequenterweise müsste man dann auch suchmaschinen verklagen die anydvd als suchergebnis ausspucken und somit ebenso zur begehung einer straftat ermutigen. dies is aber nur schwer möglich und ist zensur. das is doch nur einschüchterung und exempel statuieren. nur zu dumm das man dadurch die bevölkerung nur gegen sich aufbringt und trotzdem nicht mehr verkauft wird. das is ein kampf gegen windmühlen.
 
@Rikibu: Ich stimme deiner Meinung voll zu. Nur manches juckt das gemeine Volk nicht, weil es davon meistens eben nix davon erfährt und die es erfahren sind leiter zu wenige. Aber mal zu ein richtiger Aufstand gegen die Zunehmende Einschränkung der persönlichen Rechte wäre echt langsam angebracht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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