Google gewinnt Prozess gegen URL-Nachmacher

Wirtschaft & Firmen Ähnlich wie beim Rechtsstreit im April, wo Google gegen den Online-Shop Froogles mit Erfolg vorgegangen war, konnte der Suchmaschinenbetreiber das Gericht nun erneut überzeugen und gewann den Prozess gegen einen Domaininhaber, der vier Domains lediglich anmeldete, um vom Besucherzuwachs Googles zu profitieren.

Die Adressen Googkle.com, Ghoogle.com, Gfoogle.com und Gooigle.com, die von einem Russen namens Sergey Gridasov im Dezember 2000 und Januar 2001 über den deutschen Provider Computer Services Langenbach registriert wurden, sind bereits gesperrt worden. Hinzu kam, dass der russische Inhaber nicht auf eine Kontaktaufnahme reagierte.

Sergey Gridasov nutzte die Domains vorwiegend als Weiterleitung und führte so ahnungslose Anwender, die sich beim Eingeben der Google-URL versehentlich vertippt hatten, zu Internet-Seiten, die Trojanische Pferde, Viren und Spyware mittels unseriösen Scripten oder Downloads auf Rechnern installierten. Der Äußerung des Richters Paul Dorf zu Folge heißt es, dass nicht nur Google, sondern auch alle anderen Firmen ein Recht darauf hätten, derartige Domains deregistrieren zu lassen.

Quelle: News-Einsendung - swissboy
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konzerne and die macht!
 
@BigJim188: ich finds richtig...
 
@BigJim188: Vielleicht erst mal zu Ende lesen, bevor vorschnell geurteilt wird. Es ist auch eine Art von Rufmord, ähnlich lautende Domains zu registrieren (in der Hofnung auf Tippfehler), auf denen dann Schadcode lauert. Auch schon mal geärgert, dass die falsche Seite kam, als du eine URL händisch eingegeben hast, weil die TLD nicht stimmte? Ist mit "normalen" Tippfehlern nichts anders. Man kann natürlich auch eine Suchmaschine nach der richtigen Domain befragen, vorausgesetzt, man vertippt sich nicht. :) (oder benutzt in geeigenten Browsern den g-Shortcut in der Adressleiste oder ein extra Suchfeld)
 
Waren das noch Zeiten, als sich im Internet keine Richter und Rechtsanwälte herumtrieben. Aber seit das alles zu einem reinen Kommerzirkus verkommen ist...
 
@Sir Richard Bolitho: Sorry, aber wenn sich jemand gleich mehrere(!) solche Domains zulegt, die "zufällig" eine derart unübersehbare Ähnlichkeit haben (schon mal auf die Tastatur geschaut, welche Tasten nebeneinanderliegen), dann ist es dermaßen offensichtlich, dass da jemand Trittbrettfahrertum betreibt und den Erfolg anderer in unlauterer Art und Weise für sich nutzt, dass ich da wirklich null Mitleid empfinden kann. Von der Entscheidung profitiert übrigens nicht nur Google, dem die Rechte an seiner Marke zustehen, sondern auch die Benutzer, denen ein Spywareangriff erspart bleibt. In diesem Fall wurde der Rechtsweg mal ausnahmsweise mit gutem Grund beschritten (außerhalb des Internets wäre es ja auch kein Kavaliersdelikt, die Marke beispielsweise eines Lebensmittelherstellers "zufällig" nachzumachen und dann irgendwelche Gifte unter diesem Namen zu vertreiben).


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