USA: Hersteller von P2P-Programmen haftbar

Internet & Webdienste Die Richter am höchsten Gericht der Vereinigten Staaten von Amerika haben einstimmig gegen die Filesharing-Anbieter Grokster und StreamCast entschieden. Nun können die Entwickler von Filesharing-Programmen für den illegalen Download von geschützten Inhalten mit Hilfe ihrer Software verantwortlich gemacht werden. Die Hersteller von P2P-Software hatten bisher argumentiert, dass die Software auch für eine Reihe anderer legaler Bestimmungen eingesetzt werden könne und daher nach dem so genannten Betamax-Urteil rechtlich nicht angreifbar sei. 1984 war Sony vor dem Obersten Gerichtshof die Legalität seines Videoformats Betamax zugesichert worden, nachdem es Klagen gegeben hatte, dass man die Geräte auch zum illegalen Vervielfältigen von Medien einsetzen könne.

Einer der Richter teilte mit, dass man zu dem Schluß gekommen sei, dass jemand, der eine Software verteilt, deren Zweck offenbar das Verletzen von Urheberrechten ist, für die daraus resultierenden Urheberrechtsverletzungen durch Dritte verantwotlich gemacht werden kann. Die beiden beklagten Software-Hersteller Grokster und StreamCast sollen bereits seit dem ersten Tag der Verfügbarkeit ihrer Software (Grokster u. Morpheus), die Möglichkeit illegal geschützte Inhalte herunterzuladen als Werbeargument verwendet haben.
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