Justizkommunikationsgesetz: Klage via Mail möglich

Internet & Webdienste Heute hat der Bundesrat dem neuen Justizkommunikationsgesetz (JKomG) zugestimmt. Dieses neue Gesetz ermöglicht den deutschen Gerichten endlich den Einstieg in das Internetzeitalter. Es schafft zugleich die Grundlage zur Einsendung von Daten und Schriftsätzen via E-Mail. Dadurch wäre es unter anderem Anwälten möglich, Akten via Internet einzusehen, ohne diese in ausgedruckter Form zu besitzen.

Jedoch schafft das JKomG nur die rechtliche Grundlage. Für die finanzielle Grundlage - denn es müssen in diesem Bereich noch einige Investitionen getätigt werden - müssen die Länder sorgen. Und da liegt auch das Problem. Rechtspolitiker bezweifeln, dass schon die Länder die nötigen Mittel aufbringen können.
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