
Der Mann bestritt die Vorwürfe wegen Betruges und sagte aus, dass es sich um ein Versehen handelte. Er wollte die Mail eigentlich an eine einzelne Person schicken, wählte aber eine Verteilerliste mit rund 30.000 Empfängern aus. Nachdem er sein Missgeschick bemerkte, rief er angeblich bei der Polizei an und erkundigte sich, wie er nun vorgehen soll. Da es diesen Anruf nachweislich gegeben hat, wurde der Mann nun freigelassen.
Die Polizei rät, bei Mahnungsschreiben immer darauf zu achten, ob man den Betrag wirklich noch schuldig ist. Viele Kriminelle nutzen die Möglichkeiten des Internets, um so Geld zu ergaunern. Dazu muss man kein Spezialist sein, denn um beispielsweise eine Absender-Adresse zu fälschen, benötigt es nur wenige Mausklicks.
2004-08-30T14:25:12+02:00Michael Diestelberg
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