 Der Suchmaschinenbetreiber Google sieht durch das Shopping-Portal Froogles seine Namensrechte verletzt. Deshalb reichte man bei einem Schiedsgericht der Internet- und DNS-Verwaltung ICANN eine Klage ein. Diese wurde abgewiesen, mit der Begründung, dass die Namensrechte von Google nicht verletzt werden.
Der Anwalt des Angeklagten äußerte sich bisher nicht öffentlicht zum Erfolg. Es wäre aber durchaus denkbar, dass der Shop-Betreiber eine außergerichtliche Einigung mit Google anstrebt. Gegen ein hübsches Sümmchen würde er sicherlich seinen Shop umtaufen.
Quelle: heise.de
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