ifrOSS:Kopierschutz für Privat sollte knackbar ..
So sollte nach Ansicht des ifrOSS
das System staatlich festgelegter Vergütungssysteme grundsätzlich beibehalten
werden, allerdings sollten künftig zur Dynamisierung des Systems die Tarife per
Rechtsverordnung durch die Bundesregierung festgelegt werden. Die letzte
Änderung der entsprechenden Tarifs erfolgt vor rund 18 Jahren.
Das ifrOSS befürwortet dabei, dass Werke, die aufgrund eines Kopierschutzes nicht vervielfältigt werden können, von der Vergütung ausgenommen werden. Zu deren Durchsetzung schlägt man die Einführung einer Meldepflicht für die Rechteinhaber vor, so dass bei der anschließenden Evaluation zunächst die Werke, auf die Kopierschutzsysteme anwendet werden, von der Ausschüttung ausgeschlossen werden können. Das Ziel der Evaluation soll darin bestehen, die Zahl aller kopiergeschützten Werke zu ermitteln, damit diese vom Gesamtvergütungsaufkommen abgezogen werden können. So soll für Rechteinhaber eine Wahlmöglichkeit zwischen technisch begleiteten Individuallizenzverfahren und kollektiver Rechtewahrnehmung geschaffen werden, ohne dass die Gefahr von Doppelvergütungen besteht. Der Rechtsinhaber könnte damit zukünftig selbst entscheiden, ob er an dem Pauschalvergütungssystem teilnehmen oder DRM einsetzen möchte.
News-Quelle und weiter in der News: www.it-news.de
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