Einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom
Mit einer Einstweiligen Verfügung hat das Landgericht München der Deutschen Telekom untersagt, einem Kunden den DSL-Anschluß (Digital Subscriber Line) zu kündigen.
Der Kunde hatte sich geweigert, die Änderung der Leistungsbeschreibung für seinen DSL-Anschluß zu akzeptieren, die den mehr als 3,6 Millionen DSL-Kunden der Telekom im Juli auf der Telefonrechnung mitgeteilt wurde. Darin wurde beschrieben, daß der Leistungsumfang, den der Kunde für seinen DSL-Preis bekommt, eingeschränkt wird. Das sogenannte Konzentratornetz, in dem die Deutsche Telekom die DSL-Datenströme bündelt, solle nicht mehr zum bisherigen Lieferumfang gehören. Dies hätte dazu geführt, daß die Internet-Zugangsanbieter, die die DSL-Datenströme ihrer Kunden durch das Konzentratornetz der Telekom leiten müssen, die Kosten für diesen Transport - die bisher vom Endkunden mit dem DSL-Preis bezahlt wurden - selber tragen müssen.
Quelle: FAZ.NET
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