Betroffene müssen nicht zahlen:
Bundesnetzagentur sperrt Ping-Anrufe

Ein verpasster Anruf auf dem Smartphone kann schnell mal zu einem un­bedachten Rückruf führen. Genau diese Tatsache hatten sich Kriminelle aus Weißrussland zunutze gemacht, um mit kurzen Ping-Anrufen Geld über hohe Gebühren abzuzocken. Jetzt sperrt die Bundesnetzagentur viele Nummern.
Smartphone, Mobilfunk, Handy, Sms
Public Domain

Der Kurzanruf als Abzocker-Methode

Mit der Abschaltung mehrerer weißrussischer Rufnummern geht die Bundesnetzagentur gegen einen aktuellen Fall von Abzocke durch Ping-Anrufe vor. Betrüger lassen es bei dieser Methode meist auf Mobiltelefonen kurz anklingeln und setzen dann darauf, dass der Eintrag in der Anrufliste möglichst häufig zu einem Rückruf führt. Am anderen Ende erwartet die Zielpersonen dann ein Anschluss, der mit hohen Kosten verbunden ist. Ping-Anrufe: Sperrungen der BundesnetzagenturDiese Anschlüsse hat die Bundesnetzagetur wegen Ping-Anrufen gesperrt Wie heise in seinem Bericht schreibt, hatten die Hintermänner im aktuellen Fall eine Ähnlichkeit zur Ortsvorwahl 0375 in Sachsen ausgenutzt, die Internationale Vorwahl für Weißrussland lautet 00375. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, hatten bis zum Eingreifen der Behörde rund 300 Betroffene eine Beschwerde über die Anrufe eingereicht.

Opfer müssen Posten nicht zahlen

Wie die Bundesnetzagentur auch im aktuellen Fall betont, müssen Opfer solcher Abzockversuche die entsprechenden Posten auf der Abrechnung des Mobilfunkanbieters nicht begleichen. Außerdem bietet die Behörde ein Online-Formular, über das Beschwerden zu Ping-Anrufen eingereicht werden können. Die im aktuellen Fall gesperrten weißrussischen Rufnummern hat die Bundesnetzagentur in einer Liste öffentlich gemacht. Vom 03.08.2017 bis 23.05.2019 gilt für diese Anschlüsse demnach ein "Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung im Mobilfunk".

Eigentlich sollen kostenlose Preisansagen, die vor bestimmten internationalen Rufnummern geschaltet sein müssen, Verbraucher vor unerwartet hohen Kosten schützen. Wie so oft setzen solche Betrüger aber gerade darauf, dass ihre Opfer auch solch offensichtliche Warnungen außer Acht lassen. Die Bundesnetzagentur bleibt auch deshalb weiterhin bei ihrer Empfehlung, Nummer von Anschlüssen im Ausland prinzipiell nicht zurückzurufen, wenn der Anrufer nicht bekannt ist.
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