Zurück vor Gericht: Apple will immer noch eine Mrd. Dollar von Samsung

Der Streit um die iPhone-Design-Patente geht nun vor den Obersten Gerichtshof der USA. Apple klagt dabei seit 2012 gegen Samsung und hatte schon mehrere Siege in der Sache eingefahren. Jetzt geht es noch einmal um die Summe der Schadensersatzzahlung.
Der Streit zwischen Samsung und Apple geht damit jetzt in eine neue Runde. Wieder geht es um die Design-Ähnlichkeiten zwischen Apple- und Samsung-Smartphones aus dem Jahr 2012 und um die hinterlegten Patente D618677 und D593087. Über die Patentverletzung an sich wird nun gar nicht mehr gestritten, es geht vielmehr nur noch um die Strafe (via AppleInsider).
iPhone Geschmacksmuster Schon wieder geht es... iPhone Geschmacksmuster ...um die runden Ecken
Im vergangenen Jahr wurde aber klar, dass sich die beiden Rivalen noch einmal vor Gericht treffen werden, da Apple auf die Zahlung von einer Milliarde US-Dollar als Ausgleich für die Patentverletzung besteht und Samsung nicht zahlen will. Samsung hingegen argumentiert gegen die Höhe der Zahlung, dass sie nicht die Abgabe eines anteiligen Gewinns darstellen würde, sondern den Konzern verpflichten würde, den gesamten Gewinn an Apple abzuführen. Man bestreitet nun, dass das Design überhaupt einen so großen Anteil an dem Erfolg der Samsung-Smartphones haben könne.

Design ist der Erfolgsfaktor

Bei Apple sieht man das (natürlich) ganz anders. Die Entscheidung für das damals doch recht radikal andere Design der iPhones sei für Apple ein großes Risiko, und damit auch ein wichtiger Erfolgsfaktor gewesen. Wer das Design übernimmt, übernimmt damit auch den Erfolg und ruht sich auf den Lorbeeren aus, die Apple errungen hat. Vor Gericht wurde jetzt von hochrangigen Apple-Managern untermauert, wie extrem der Konzern die Designfrage vorangetrieben hat und auch, wie viel Geld in die neue iPhone-Entwicklung geflossen ist.

Apple will so feststellen lassen, dass Samsung nur Nutznießer der Arbeit und Investition von Apple war und damit die Zahlung des gesamten Gewinns der Smartphones gerechtfertigt sei.

Das Gericht soll nun klären, welchen Wert man dem Design-Patent zuschreiben kann.


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