Niederlage für Verlage: Auch laut OLG Hamburg ist Adblock Plus zulässig

In einem seit Jahren anhaltenden Rechtsstreit versuchen mehrere Verlage gegen die Anbieter des Werbeblockers Adblocker Plus vorzugehen - ohne großen Erfolg. Jetzt müssen zwei Kläger vor dem Oberlandesgericht Hamburg eine weitere Niederlage hinnehmen. Die Richter erklärten die Software für zulässig und verwehren auch den Gang zum Bundesgerichtshof - der wird sich der Sache aber trotzdem annehmen müssen.
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Adblock Plus siegt erneut

Neuer Schlag im Kampf der Verlage gegen Adblocker: Wie heise berichtet, hat das Oberlandesgericht Hamburg die Berufungsklage gegen die Entwickler und Betreiber des Werbeblockers Adblock Plus abgewiesen. In der Entscheidung des 5. Zivilsenats, die am heutigen Freitag bekannt wurde, mussten die Verlage Zeit Online und das Handelsblatt eine weitere Niederlage gegen die Firma Eyeo einstecken, die Richter gaben der Firma mit Sitz in Köln "vollumfänglich Recht".

Die Kläger hatten mit ihrer Klage erneut versucht, ein Verbot des Vertriebs des Werbeblockers Adblock Plus zu erreichen und versuchten dies mit dem nach ihrer Ansicht unzulässigen Eingriff in das Geschäft des Online-Angebots zu begründen. Im Detail habe man seit 2014 knapp ein Viertel der Besucher auf den Seiten nicht mehr vermarkten können, da diese Werbeblocker nutzen. Adblock Plus müsse als Marktführer für diese Entwicklung wesentlich verantwortlich gemacht werden, so die Argumentation der Kläger.

Eyeo hatte dagegen argumentiert, dass man als Firma nicht für die Werbeblockade an sich zur Verantwortung gezogen werden könne, da die Nutzer selbst sich bewusst dazu entscheiden müssten, diesen zu aktivieren. Im Prozessverlauf hatte das beklagte Unternehmen seine Nutzerzahlen dabei deutlich nach unten korrigiert. 10 Millionen Nutzer, die zu Prozessbeginn für das Jahr 2014 angegeben worden waren, mussten auf 7 Millionen korrigiert werden. Weiteres wichtiges Argument: 2014 seien Werbeblocker nur auf 3,19 Prozent der Endgeräte in Deutschland installiert gewesen.

Vorwürfe abgewiesen, jetzt gehts zum BGH

In ihrer Begründung sehen die Richter mehrere grundsätzliche Probleme mit der Klage, die letztendlich zur Abweisung geführt haben. So sei kein direktes Wettbewerbsverhältnis zwischen Verlagen und der Softwarefirma festzustellen und der kostenlose Vertrieb für sich genommen noch keine geschäftliche Handlung. "Die Klägerinnen sind nur zwei Unternehmen von vielen, die ihr Angebot mit eingespielten Werbeanzeigen finanzieren", so die Richter weiter. Mit einer Anpassung des Geschäftsmodells sei es den Verlagen möglich, auf den Einfluss des Werbeblockers zu reagieren und beispielsweise Bezahlmodelle anzubieten.

Zu guter Letzt unterbinden die Richter auch noch die Möglichkeit der Kläger für einen weiteren Gang zum Bundesgerichtshof, da sie die Revision für ihre Entscheidung ausschließen. "Der Rechtsstreit hat keine grundsätzliche Bedeutung, sondern beschränkt sich auf die Anwendung feststehender Rechtsgrundsätze auf den konkreten Einzelfall", so der Urteilstext. Wegen einer weiteren Klage des Axel-Springer-Verlags wird sich der Bundesgerichtshof aber trotzdem in naher Zukunft mit dem Thema befassen müssen.
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