Urteil: Bundesnachrichtendienst darf Telefon-Metadaten nicht sammeln
veröffentlichten Urteil hervor. Bereits seit fünfzehn Jahren soll der BND die entsprechenden Metadaten in der Datei VerAS speichern, um diese in Bezug auf terrorverdächtige Personen analysieren zu können.
Die Daten wurden über diesen längeren Zeitraum aus der strategischen Fernmeldeüberwachung sowie aus dem Austausch mit ausländischen Nachrichtendiensten bezogen. Falls die Metadaten einzelnen Personen zugeordnet werden können, wurden diese vom Bundesnachrichtendienst bisher anonymisiert.
Darüber hinaus möchte "Reporter ohne Grenzen" erreichen, dass auch das Speichern von Metadaten aus dem Internet untersagt wird. Da die Klage jedoch lediglich die Datei VerAS erfasst, ist dieses Vorhaben zunächst gescheitert. Bereits Anfang Dezember hatte die Journalistenorganisation eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben, damit die Auswertung von allen Metadaten unterbunden werden kann.
Nun ist es dem BND verboten, anonymisierte Verbindungsdaten der Organisation "Reporter ohne Grenzen" (ROG) in seinem Verkehrsanalysesystem (VerAS) zu sammeln. Dies geht aus dem vom Bundesverwaltungsgericht Die Daten wurden über diesen längeren Zeitraum aus der strategischen Fernmeldeüberwachung sowie aus dem Austausch mit ausländischen Nachrichtendiensten bezogen. Falls die Metadaten einzelnen Personen zugeordnet werden können, wurden diese vom Bundesnachrichtendienst bisher anonymisiert.
Anonymisieren ist nicht ausreichend
Es wurde jedoch festgestellt, dass dies nicht mit der verfassungsrechtlich erforderlichen Löschung gleichgesetzt werden kann. Obwohl das Urteil bislang nur für die bisherigen Kläger umgesetzt werden muss, handelt es sich um eine Entscheidung mit Wegweisung. Dem Geschäftsführer Christian Mihr von "Reporter ohne Grenzen" zufolge haben jetzt allerdings auch andere Personen und Organisationen die Möglichkeit, sich für ihre Rechte einzusetzen und zu verlangen, dass die eigenen Daten nicht länger gespeichert werden.Darüber hinaus möchte "Reporter ohne Grenzen" erreichen, dass auch das Speichern von Metadaten aus dem Internet untersagt wird. Da die Klage jedoch lediglich die Datei VerAS erfasst, ist dieses Vorhaben zunächst gescheitert. Bereits Anfang Dezember hatte die Journalistenorganisation eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben, damit die Auswertung von allen Metadaten unterbunden werden kann.
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