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wwwchrisde

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  • 18.01.24
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Deutsches Gericht verhängt Geldstrafe für Fund einer Sicherheitslücke

Gemeint ist im Text wohl eine "Berufung" gegen das Urteil da es wohl um eine inhaltliche Neubewertung des Sachverhalts unter Berücksichtigung gesteigerter technischer Expertise der Richter geht und nicht um Rechtsfehler. Diese wird dann vor der nächsthöheren Instanz dem Landgericht verhandelt.

  • 28.11.23
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Ab 1. Januar: Regeln für Drosselungen im Stromnetz stehen fest

Hier vielleicht mal ein paar Erfahrungswerte aus dem Alltag eines Elekrtoautofahrers, der bereits seit 3 Jahren mit einer Wallbox das Auto erfolgreich mit Ökostrom lädt:

Eine Drosselung wird NUR zu Spitzenlastzeiten statttfinden und dann ist es auch nur eine Drosselung - d.h. wir reden hier über kleine Zeitfenster am Tag wo es mal ein bisschen weniger ist.

Ein 58kWh Akku lädt bei 11kW in unter 6 Stunden komplett von 0 auf 100% - da man den Akku aber im Alltag eher stets zwischen 20 und 80 halten sollte wenn nicht unbedingt notwendig wäre die Ladezeit eher bei 4 Stunden - wenn man da Abends das Auto anhängt wäre das selbst bei einer Drosselung auf 5,5kW am nächsten Morgen wieder ausreichend geladen.

Hilfreich wäre da aber insgesamt die Möglichkeit lastabhängige Tarife anzubieten die finanzielle Anreize bieten Verbraucher wie E-Autos in nachfragearmen Zeiten bzw. Zeiten mit hohem Ökostromanteil zu laden (aktuell bietet das in D nur Tibber, anschauen kann man sich auch https://www.gridio.io/)
Auch wenn ich aktuell keine finanziellen Vorteile davon habe lasse ich Gridio meinen Ladevorgang steuern, d.h. auch für mehrere Stunden zu unterbrechen wenn gerade nur teurer (d.h. schmutziger Strom im Netz unterwegs ist) - das funktioniert bei mir super - leider noch keine Lösung die von allen Autoherstellern unterstützt wird.

Weniger Aufregung und einfach mal machen - das klappt problemlos!

  • 23.02.23
  • 12:30
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Urheberrecht, absurd: Hotelier erfolgreich wegen Fototapete verklagt

Uhrheberrecht hin oder her.

Als Käufer einer Tapete muss man davon ausgehen können dass das darauf abgebildete Motiv frei von Rechten ist die die gewöhnliche Verwendung einschränken. Dies ist im Sinne der Rechtssicherheit erforderlich. Der abgemahnte Käufer der Tapete könnte jetzt nämlich auf die Idee kommen den Händler auf Schadensersatz zu verklagen da er ihm ein Produkt verkauft hat dem ein Mangel anhaftet.

Ich bin mal gespannt wie schnell der Markt für Fototapeten zusammenbricht. Vielleicht merken die windigen Fotografen dann auch dass es gefährlich ist den Ast abzusägen auf dem man sitzt.

Schade dass der Beklagte aufgegeben hat und das Risiko der nächsten Instanz gescheut hat. Dieses Urteil darf so nicht Bestand haben.

  • 22.04.13
  • 09:30
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Gigantisches "Pong"-Game kratzt an den Wolken

@iPeople: und die CCC Projekte waren auch besser umgesetzt - hier stören die Lichter der Büros den Gesamteindruck - bei Blinkenlights waren die Bürofenster die Pixel, das war besser umgesetzt - hoffe ja immer noch, dass das Blinkenlights Team mal wieder aktiv wird

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