Facebook bekommt nun auch vom obersten Gericht eine mit
In der ursprünglichen Version der Funktion wurde dem Nutzer nicht ausreichend klar gemacht, dass er diese abschalten muss, wenn er sie nicht nutzen will.
Interessant wird die Frage sein, ob für Facebook deutsches Datenschutzrecht gilt. Das ist in der Pressemitteilung des BGH nicht berichtet worden, die Vorinstanzen sahen das aber so. Wenn dem wirklich auch laut BGH so ist (steht dann in der schriftlichen Urteilsbegründung) werden die Datenschutzbehörden Deutschlands wahrscheinlich den ihnen unterstehenden Behörden und Unternehmen die Nutzung von Facebook untersagen, das sie nicht nach § 13 Telemediengesetz über die Verarbeitung der Nutzerdaten informieren (können).
Kommentare
244
Kommentare
geschrieben
184
Antworten
erhalten
152
Likes
erhalten
Windows 10/11: Neues Update behebt Audio- & Taskleisten-Probleme
"Korrigiert die Sommerzeit, damit sie in Jordanien im Februar 2022 statt im März 2022 beginnt."
Puh!
MacOS 11 Big Sur läuft auch auf offiziell nicht mehr unterstützten Macs
WLAN per USB-Stick müsste aber gehen, oder?
Polizei will Videos von illegalen Aktivitäten, wird mit K-Pop zugespammt
Die Polizeiausbildung in den USA dauert offenbar von ein paar Wochen bis sechs Monate - und hat wohl mehr Schieß- als Kommunikationsübungen: https://www.dw.com/de/schießen-statt-sprechen-polizeiausbildung-in-den-usa/a-36215816
Datenschützer dementiert, Unterricht per Skype untersagt zu haben
Na, dass man sich häufig die kostenfreien Dienste raussucht und dann mit den Daten, hier der Schülerinnen und Schüler, bezahlt.
Windows 10: Jüngstes Update deaktiviert bestimmte Bluetooth-Geräte
"Die blockierten Geräte sind nicht zwangsläufig unbrauchbar, Nutzer müssen aber deren Firmware aktualisieren." Hihi!
Bundesinnenminister de Mazière will den Schlüssel für WhatsApp
Ich glaube, er fordert keinen Generalschlüssel, sondern die Quellen-TKÜ.
Internet-verbundener Teddybär: Daten durchgesickert, Nutzer erpresst
Vielleicht waren auch Geschenke an nicht-eheliche Kinder unter den Teddys...
Facebook bekommt nun auch vom obersten Gericht eine mit
In der ursprünglichen Version der Funktion wurde dem Nutzer nicht ausreichend klar gemacht, dass er diese abschalten muss, wenn er sie nicht nutzen will.
Interessant wird die Frage sein, ob für Facebook deutsches Datenschutzrecht gilt. Das ist in der Pressemitteilung des BGH nicht berichtet worden, die Vorinstanzen sahen das aber so. Wenn dem wirklich auch laut BGH so ist (steht dann in der schriftlichen Urteilsbegründung) werden die Datenschutzbehörden Deutschlands wahrscheinlich den ihnen unterstehenden Behörden und Unternehmen die Nutzung von Facebook untersagen, das sie nicht nach § 13 Telemediengesetz über die Verarbeitung der Nutzerdaten informieren (können).
Hausdurchsuchung: Betrugsverdacht gegen Kieler Datenschützer
Heute morgen wurde im NDR Info gesagt, dass laut Staatsanwaltschaft sich die Ermittlungen gerade nicht gegen Herrn Weichert richten. Ich empfehle, hier das Teaser-Bild von ihm zu entfernen.
Microsoft verkauft HP Stream 7 Tablet mit Windows 8.1 für 79 Euro
@seasack: Sehe jetzt das Feld auf der Warenkorb-Seite.