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Hirschgoulasch69

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TorChat ID: xsvaxhzywerszbwz

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  • 02.07.11
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Winamp 5.62 - Kostenloser Audio- & Video-Player

Methodik: Man nehme den Downloadlink für die "free version" - http://download.nullsoft.com/winamp/client/winamp562_full_emusic-7plus_all.exe - entferne das "_full_emusic-7plus" und ersetze es durch "_pro" und schon hat man diese. So geht das schon seit Jahren und der sch lü ssel passt auch immer noch. -> http://bit.ly/iy0Bep

  • 25.02.10
  • 17:41
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Rapidshare muss einige E-Book-Uploads verhindern

@tipsybroom: Paßt doppelt zum Thema, inhaltlich und weil es ein eBook ist: http://www.scribd.com/doc/25378859/Politische-Ponerologie-von-Dr-Andrzej-M-Lobaczewski-Rzeszow-1984

  • 13.01.10
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USA: Angeblicher WLAN-Allergiker verklagt Nachbarn

@uk82: o3 re:2 sehe ich gerade...

  • 20.11.09
  • 20:12
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UK: Anti-Piraterie-Ermächtigungsgesetz geplant

@bilbao: Argumente? Fehlanzeige. Nur dummdreistes Gebashe.

  • 14.07.09
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Australien: Fluglinie zensiert Anti-Zensur-Werbung

@MxH: Völkerrechtlicher Zusammenhang in Bezug auf die "BRD": Im Sommer 1990 fanden die so genannten „2 + 4 Verhandlungen“ statt mit dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS, mit seinen besetzten und abgetrennten Gebieten, wie es auch das „GG“ a.F. u.a. in seiner Präambel gefordert hat. Deutschland ist aber das DEUTSCHE REICH und nicht die OMF-„BRD“! Anlässlich dieser Verhandlungen ist am 17.07.1990 in Paris vom obersten Exekutivorgan der „DDR“, der Besatzungsmacht UdSSR, vertreten durch deren damaligen Außenminister Eduard Schewardnaze, dem damaligen Außenminister der „DDR“, Markus Meckel, mitgeteilt worden, dass die Staatsangehörigkeit zur „DDR“ und deren Verfassung zum 18.07.1990, 00:00 Uhr, aufgehoben sei. Im Gegenzuge wurde vom obersten Exekutiv-Organ der OMF-„BRD“, der Besatzungsmacht USA, vertreten durch deren damaligen Außenminister James Baker, dem damaligen Außenminister der „BRD“, Hans-Dietrich Genscher, mitgeteilt, dass die Präambel und der Art. 23 (a.F.) der bis dahin geltenden Rechtsgrundlage der „BRD“, dem „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“, mit Wirkung zum 18.07.1990, 00:00 Uhr, aufgehoben sei.

Da die OMF-„BRD“ und die „DDR“, seit ihrer völkerrechtswidrigen Errichtung im Jahre 1949, niemals souveräne Staaten waren sondern lediglich besatzungsrechtliche, von ihren jeweiligen Besatzungsmächten abhängige Selbstverwaltungskonstrukte und deswegen nach wie vor der Oberhoheit ihrer Besatzungsmächte und deren sich daraus ergebenden Vorbehaltsrechten unterlagen (Art. 139 „GG“), hatten die Vertreter der USA und UdSSR auch das Recht zu diesen doch weit reichenden Maßnahmen, wie geschehen. Seine Bestätigung findet dieses auch im aktuellen „GG“, Ausgabe 2006, in dessen Art. 79 Abs. 1, Satz 2, in welchem heute noch auf eine bestehende „besatzungsrechtliche Ordnung“ oder Art. 125 Ziffer 1 „GG“, in welchem auf „Besatzungszonen“ verwiesen wird.

Mit der Aufhebung ihrer „Verfassung“ hatten die „DDR“ und mit der Aufhebung des Art. 23 a.F. „GG“ auch die OMF-„BRD“ ab dem 18.07.1990 keine Rechtsgrundlagen mehr!
Damit waren beide besatzungs-rechtlichen Selbstverwaltungskonstrukte de jure erloschen, seit dem zu staatspolitischen Handlungen jeglicher Art nicht mehr legitimiert.
De facto agierten beide aber weiter, als sei nichts geschehen.
Die „DDR“ bis zum 02.10.1990 und die OMF-„BRD“ noch heute.

Aus diesen „2 + 4 Verhandlungen“ (Tatsächlich waren es „4 + 2 Verhandlungen“, denn verhandelt und entschieden haben allein die 4 Besatzungsmächte. Die „BRD“ + „DDR“ standen außen vor, waren lediglich Befehlsempfänger.) ist dann u.a. der „Einigungsvertrag vom 31.08.1990“ entstanden.
In dessen Art. 4, Ziffer 2 heißt es: „Artikel 23 („GG“) wird aufgehoben“. In Verbindung mit Art. 1 des „Einigungsgesetzes“ ist daher der Art. 23 a.F. „GG“ ersatzlos aufgehoben und im BGBl. II vom 23.09.1990, S. 885 ff amtlich bekannt gemacht worden.

Das „BVerfG“ hatte mit seiner Entscheidung 2 BvF 1/73, vom 31.07.1973, u.a. auch festgestellt: „....
Sie (die OMF-„BRD“) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. ....“ Seit dem 18.07.1990, spätestens aber seit der Veröffentlichung im BGBl. am 23.09.1990, hat das “GG” jedoch keinen Geltungsbereich mehr! Weil ein neuer Geltungsbereich bisher nicht definiert worden ist, gibt es daher seitdem auch kein Gebiet mehr, wo das „GG“ Gültigkeit hat oder angewendet werden kann! Daher gibt es seit-dem auch kein Gebiet mehr in welchem die OMF-„BRD“ - nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - eine Hoheits-gewalt auszuüben berechtigt ist. Nach dem Staats- und Völkerrecht ist sie daher zur Ausübung staatspolitischer Handlungen jeglicher Art seitdem auch nicht mehr legitimiert, weil sie keine gültige Rechtsgrundlage mehr hat. Die OMF-„BRD“ ist damit seitdem de jure erloschen, de facto aber noch existent, weil sie unter Miss-Achtung dessen seitdem ohne jegliche Rechtsgrundlage weiter gehandelt hat und immer noch handelt. Jede weitere staatspolitische Handlung seitens der OMF-„BRD“ dürfte daher seitdem als Ausfluss einer de facto bestehenden Diktatur, aus einer in einem demokratischen Rechtsstaat nicht zulässigen „normativen Kraft des Faktischen“ zu bewerten sein und mit Rechtsstaatlichkeit auf der Basis einer freiheitlich demokratischen Grundordnung – wie fälschlich immer wieder behauptet wird – absolut nicht das Geringste zu tun haben!

Zur so genannten „Wiedervereinigung“ wurde regierungsseitig behauptet, auch von den Medien, die Länder der „DDR“ seien am 03.10.1990 dem Geltungsbereich des „GG“ nach dessen Art. 23 beigetreten! Wie war das aber möglich, wo doch der Art. 23 (a.F.) „GG“ spätestens mit dem

23.09.1990 bereits aufgehoben war, also keine Gültigkeit mehr hatte? Hinzu kommt noch, dass es am 03.10.1990 noch gar keine Länder der „DDR“ (Thüringen, Sachsen usw.) gab. Diese sollten erst noch durch das „Ländereinführungsgesetz“ der „DDR“ vom 22.07.1990, zum 14.10.1990 gebildet werden! Wie kann also etwas noch nicht Existierendes etwas nicht mehr Existierendem beitreten? Wie ist das möglich? Das wäre doch in etwa gleichbedeutend wie wenn ein Verstorbener eine noch nicht Geborene heiraten würde! Ein Volksentscheid, wie es das „GG“ mit seinem Art. 29 Abs. 2 vorschreibt, wurde nicht durchgeführt, dem Deutschen Volk also grundgesetzwidrig vorenthalten!

Deutschland, das ganze Deutschland, umfasst also das gesamte Territorium des DEUTSCHEN REICHS, einschließlich seiner Ostprovinzen östlich der Oder-Neiße in den Grenzen vom 31.12.1937 und nicht in den Grenzen der OMF-“BRD“!
So lange diese Ostprovinzen dem DEUTSCHEN REICH nicht wieder zurückgegeben worden sind, so lange ist auch die Einheit Deutschlands, des DEUTSCHEN REICHS nicht vollendet!!!

  • 16.05.09
  • 19:28
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Elektronischer Polizeistaat: Deutschland unter Top10

@Bengurion: du hast nichts geschnallt. Von wegen tiefbraun, nur weil ich Agnostiker bin. Und wo bitte habe ich deiner Meinung nach kundgetan, daß ich auf totalitäre Systeme stehe? Zuviel Deutsche Presse gelesen, oder was? Von der Staatsanwaltschaft habe ich nichts gehört, ich habe nur 2x2 Rückscheine in der Post gehabt vor kurzem, dabei lernte ich: Der Sitz des Bundespräsidenten läßt Rückscheine stempeln und unterschreiben, das Bundeskanzleramt läßt nur stempeln. Soviel zur Souveränität deutscher "Ämter". Lachhaft.

  • 12.05.09
  • 18:24
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Elektronischer Polizeistaat: Deutschland unter Top10

Alles, was mit G anfängt, also "G8" oder "G20" ist auf dem Weg zum Totalitarismus. Das ist nicht einfach nur "Schade", es ist brandgefährlich. Wie soll unser ach so freies "demokratisches" Leben in 10 oder 20 Jahren aussehen? Bitte keinen gutgläubigen Optimismus ausstrahlen. Es ist besser, Pessimist zu sein und später eines besseren belehrt zu werden, weil alles gut ging, als Optimist zu sein und später feststellen zu müssen, daß man keine Rechte mehr hat.

  • 11.05.09
  • 13:21
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Microsoft-Experte kritisiert stille Updates bei Chrome

@T!tr0: Das nennt man "mit zweierlei Maß messen", wenn MS für das selbe Vorgehen kritisiert wird, das bei Google gelobt wird. Diese Denkweise ist gesellschaftlicher Zeitgeist.

  • 26.04.09
  • 11:08
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Hansenet-Verkauf: Telefónica O2 gibt Gebot ab

@severance: in den 90ern hat Hansenet doch in Hamburg noch eigene Leitungen verlegt oder liege ich da falsch? Also ist Hansenet ein "richtiger" Anbieter.

  • 22.04.09
  • 23:28
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Regierung beschließt Gesetzentwurf zu Netzsperren

@Luzifer: wie? Da wären drastische Maßnahmen notwendig, die technisch (heutzutage) schwer realisierbar sind: Piraten kapern TV Sender in der Prime Time und senden die von Propaganda reingewaschene Wahrheit und zeigen die wahren schockierenden Camcorder-Aufnahmen anstatt der geschnittenen offiziellen Takes.

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