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Gugel

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  • 19.06.16
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Medienverbände haben Idee für ein Verbot von Werbe-Blockern

@Aerith: Das ist aber eine andere Technik als man sie im Internetverkehr einsetzen kann.
Außerdem funktioniert diese Technik nur solange, wie auf beiden Seiten HD+ bzw. CI+ - Komponenten eingesetzt werden.
Bei beiden Techniken wird im Prinzip nur dann ein Signal freigegeben, wenn die technischen Spezifikationen ausgehandelt sind. Sollte man z.B. an einen HD+ bzw. CI+ fähigen Reciver über einen nicht HD-fähigen Ausgang (z.B. Antennen-, Scart- oder Composit-Ausgang) das Signal weiter leiten, dann kann es durchaus aufgenommen werden. Und dies ist auch völlig legal.

Was nun das Thema Codeveränderung angeht... Die Analogie zum Fernsehen besteht nur dahingehend, dass z.B. Fernsehhersteller die Werbung nicht durch eigene Werbung ersetzen dürfen. Das "Ausblenden" von Werbung (also die einfache Blockierung des Signals) ist rechtlich durchaus zulässig, solange diese "Ausblendung" erst beim "Endkunden", also dem Fernsehzuschauer passiert und das Werbesignal nicht durch ein Signal mit anderem Content ersetzt wird. Hierbei ist zu beachten, dass die Blockierung eines Content etwas völlig anderes ist als das Austauschen eines Content.

Ähnliches passiert bei AddBlockern. Solange lediglich das Ausführen von Codes verhindert wird (und das auch erst direkt beim User) ist es rechtlich nicht zu beanstanden. Wird jedoch anstelle des nicht ausgeführten Codes ein anderer Code (z.B. Werbung für ein Konkurrenzprodukt) ausgeführt, dann greift die beabsichtigte Regelung.

Einen User zu verpflichten, ungewollten Code auf seinem PC ausführen zu müssen, ist rechtlich nicht durchsetzbar.

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