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stolmich

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  • 07.07.10
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Firma betrog mit absichtlichen Fehlern in Software

Das ist doch nix neues. EULAs sprechen jedes Recht auf Schadenersatz ab, aber wehe, jemand brennt sich ein Backup einer Software für nen Zweitrechner, da setzt es Klagen wegen Urheberrechtsverletzung und Piraterie. Die EU-Kommission soll für jeden Programmierfehler den Hersteller verursachen, Strafen im 3 - 4-stelligen Bereich verhängen, egal ob es nur ein Zifferndreher auf ner Telefonbuch-CD oder um Abstürze durch gegenseitige Störung von Programmen, etwa 2 Firewalls (XP und neuer haben eine) etc verhängen. FEHLERFREIE Software und kompatibel sollse auch noch sein, und zwar bis Win95a zurück. Soll MS doch Win7 auf nem 15 Jahre alten System zum Laufen kriegen, oder DVD-Player sollen mit Firmware-Update, BLURAY-Fähig werden, ohne neukaufen zu müssen. Abwärtskompatibel geht meistens, aber AUFWÄRTSkompatibel, neee!

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