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scorch3D

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  • 13.03.09
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eBay-Händler: 3.000 Euro Strafe für kopiertes Bild

Soweit ich das Urteil richtig gelesen habe, handelt es sich bei dem abgebildeten Produkt um eines des Herstellers Holux, jedoch war Holux nicht der Kläger.

Kläger war ein Händler, der Artikel der Firma Holux mit eigenen Produktabbildungen bewirbt und vertreibt. Der Beklagte hatte ein Bild aus dem Shop des Klägers und nicht vom Hersteller für die Bewerbung seines eBay Angebots genutzt. Das verwendete Bild, welches der Kläger selbst im Fotostudio gefertigt hat, ist auch nicht auf der Herstellerwebseite zu finden. Holux hat also überhaupt nichts mit dieser Klage zu tun.

Das steht alles genau im Urteil. Warum wird in den Kommentaren immer Holux als Kläger und Bösewichtfirma bezeichnet?

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