Illegale Filesharing-Downloads ab 2008 verboten
In letzter Instanz muss jetzt lediglich der Bundespräsident seine Unterschrift unter den Entwurf setzen. Das Gesetz bringt laut dem Bundesjustizministerium "die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich".
Grundsätzlich bleibt die Privatkopie weiterhin erlaubt, allerdings gibt es diverse Einschränkungen. So darf weder ein Kopierschutz noch ein DRM-System bei der Anfertigung der Kopie umgangen werden. Neu ist, dass auch das Herunterladen in P2P-Tauschbörsen teilweise verboten wird. Sobald offensichtlich ist, "dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt", ist der Download strafbar.
Allerdings bedeutet die Urheberrechtsnovelle nicht nur für die Privatanwender eine Schlechterstellung, sondern auch für die Urheber. Es werden so genannte Total-buy-out-Verträge ermöglicht, die die Nutzung eines Werks auch in der Zukunft sichern. Bisher musste man sich für eine neue Art der Nutzung erneut die Rechte einholen.
Grundsätzlich bleibt die Privatkopie weiterhin erlaubt, allerdings gibt es diverse Einschränkungen. So darf weder ein Kopierschutz noch ein DRM-System bei der Anfertigung der Kopie umgangen werden. Neu ist, dass auch das Herunterladen in P2P-Tauschbörsen teilweise verboten wird. Sobald offensichtlich ist, "dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt", ist der Download strafbar.
Allerdings bedeutet die Urheberrechtsnovelle nicht nur für die Privatanwender eine Schlechterstellung, sondern auch für die Urheber. Es werden so genannte Total-buy-out-Verträge ermöglicht, die die Nutzung eines Werks auch in der Zukunft sichern. Bisher musste man sich für eine neue Art der Nutzung erneut die Rechte einholen.
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Michael Diestelberg
Redakteur bei WinFuture
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